News 02.06.2026, 19:27
35 Mio. € pro Jahr

Sozialausschuss setzt Unterstützungsfonds für Alleinerziehende auf Schiene

Grünes Licht hat der Sozialausschuss außerdem für eine Sozialversicherungsnovelle gegeben. Damit wird ein Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson zu sämtlichen medizinischen Untersuchungen im Auftrag der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und des Sozialministeriumservice geschaffen.

Ab Juli sollen Unterstützungsleistungen aus dem Alleinerziehenden-Fonds beantragt werden können.

Unterstützungsleistung für rund 12.400 Kinder und Jugendliche

Rund 12.400 Kinder und Jugendliche sollen gemäß den Erläuterungen zur Regierungsvorlage vom neuen Unterstützungsfonds für Alleinerziehende profitieren. Gewährt werden soll die monatliche Zuwendung von ca. 240 € pro Kind insbesondere dann, wenn Alleinerziehende für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss bekommen bzw. den Kindern aufgrund mangelnder Versicherungszeiten des verstorbenen Elternteils keine Halbwaisenrente zusteht. Auch wenn die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen unzumutbar ist, etwa wenn ein Betretungsverbot gegenüber dem gewalttätigen Partner ausgesprochen wurde oder eine Frau wegen häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus geflüchtet ist, kann der Fonds einspringen. Außerdem kann von Gewalt betroffenen Frauen in besonderen Härtefällen eine ergänzende Starthilfe in Form einer Einmalzahlung von bis zu 4.000 € gewährt werden.

Voraussetzung für Zuwendungen ist, dass eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird, heuer sind das 2.768 € netto. Familienbeihilfe und weitere Familienleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag sind dabei nicht anzurechnen. Geleistet werden sollen die Zuwendungen grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes, wobei sie jedes Jahr neu zu beantragen sind. Zudem müssen Umstände, die sich auf die Zuerkennung von Zuwendungen auswirken, innerhalb von 21 Tagen gemeldet werden. Ist ein Kind gerade dabei, eine Erstausbildung (Schule oder Lehre) abzuschließen, kann die Unterstützungsleistung um ein weiteres Jahr verlängert werden. Ein Bezug über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus ist außerdem für nicht arbeitsfähige junge Erwachsene mit einer schweren geistigen oder körperlichen Behinderung möglich.

Breite Zustimmung zum Gesetzesentwurf

Im Sozialausschuss hat der Gesetzesentwurf auch die Zustimmung der Grünen erhalten, wobei mit einem Abänderungsantrag noch diverse Präzisierungen vorgenommen wurden. Es sei wichtig, diese soziale Lücke zu schließen, sind sich die Grünen mit den Koalitionsparteien einig. Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten seien – statistisch nachgewiesen – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt, heißt es dazu in den Erläuterungen der Regierungsvorlage. Abgelehnt wird das Vorhaben von der FPÖ: Sie glaubt, dass vor allem ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vom Fonds profitieren werden, und sieht Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Bei medizinischen PVA-Begutachtungen gibt es künftig einen Rechtsanspruch auf Mitnahme einer Vertrauensperson.

Mitnahme einer Vertrauensperson bei PVA-Begutachtungen

Einstimmig hat eine von ÖVP, SPÖ und NEOS beantragte Sozialversicherungsnovelle den Sozialausschuss passiert. Damit wird die Mitnahme einer Vertrauensperson zu medizinischen Begutachtungen im Auftrag der PVA und des Sozialminsteriumservice erleichtert. Bisher war eine Begleitung nur bei Untersuchungen im Zuge von Pflegegeldeinstufungen gesetzlich verankert, nun wird ein grundsätzlicher Rechtsanspruch geschaffen. Damit kann künftig auch bei medizinischen Untersuchungen infolge eines Antrags auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension oder eines Antrags auf Hilfeleistungen nach dem Impfschadengesetz, dem Verbrechensopfergesetz bzw. einem anderen Sozialentschädigungsgesetz eine Vertrauensperson beigezogen werden. Gleiches gilt bei einer Einschätzung des Grads der Behinderung für Behinderten- und Parkausweise. Vielfach war das ohnehin schon gängige Praxis, zuletzt hatte es an PVA-Untersuchungen aber viel öffentliche Kritik gegeben.