Rund 12.400 Kinder und Jugendliche sollen gemäß den Erläuterungen zur Regierungsvorlage vom neuen Unterstützungsfonds für Alleinerziehende profitieren. Gewährt werden soll die monatliche Zuwendung von ca. 240 € pro Kind insbesondere dann, wenn Alleinerziehende für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss bekommen bzw. den Kindern aufgrund mangelnder Versicherungszeiten des verstorbenen Elternteils keine Halbwaisenrente zusteht. Auch wenn die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen unzumutbar ist, etwa wenn ein Betretungsverbot gegenüber dem gewalttätigen Partner ausgesprochen wurde oder eine Frau wegen häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus geflüchtet ist, kann der Fonds einspringen. Außerdem kann von Gewalt betroffenen Frauen in besonderen Härtefällen eine ergänzende Starthilfe in Form einer Einmalzahlung von bis zu 4.000 € gewährt werden.
Voraussetzung für Zuwendungen ist, dass eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten wird, heuer sind das 2.768 € netto. Familienbeihilfe und weitere Familienleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag sind dabei nicht anzurechnen. Geleistet werden sollen die Zuwendungen grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes, wobei sie jedes Jahr neu zu beantragen sind. Zudem müssen Umstände, die sich auf die Zuerkennung von Zuwendungen auswirken, innerhalb von 21 Tagen gemeldet werden. Ist ein Kind gerade dabei, eine Erstausbildung (Schule oder Lehre) abzuschließen, kann die Unterstützungsleistung um ein weiteres Jahr verlängert werden. Ein Bezug über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus ist außerdem für nicht arbeitsfähige junge Erwachsene mit einer schweren geistigen oder körperlichen Behinderung möglich.