News in einfacher Sprache 02.06.2026, 20:58

Sozialausschuss stimmt dem Unterstützungsfonds für Alleinerziehende zu

Außerdem hat der Sozialausschuss zugestimmt, dass es eine Änderung in der Sozialversicherung geben wird. Die Menschen werden ein Recht darauf haben, zu medizinischen Untersuchungen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Das soll für alle Untersuchungen gelten, die die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und das Sozialministeriumservice verlangen.

Ab Juli soll man einen Antrag auf Unterstützungsleistungen aus dem Alleinerziehenden-Fonds stellen können.

Unterstützungsleistung für ungefähr 12.400 Kinder und Jugendliche

Ungefähr 12.400 Kinder und Jugendliche sollen etwas von dem neuen Unterstützungsgeld haben. Alleinerziehende Personen können pro Kind ungefähr 240 Euro im Monat bekommen. Dieses Geld gibt es vor allem dann, wenn es keinen Unterhalt und keinen Unterhaltsvorschuss gibt oder die Kinder keine Halbwaisenrente bekommen.

Alleinerziehende können das Unterstützungsgeld auch bekommen, wenn es unzumutbar ist, den Unterhalt einzufordern. Zum Beispiel, wenn es ein Betretungsverbot für einen gewalttätigen Partner gibt oder wenn eine Frau vor Gewalt in ein Frauenhaus geflüchtet ist.

Frauen, die Gewalt erlebt haben, können in besonderen Härtefällen eine einmalige Starthilfe von bis zu 4.000 Euro bekommen.

Das Unterstützungsgeld können aber nur Personen bekommen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Heuer darf das Einkommen nicht höher als 2.768 Euro netto sein. Familienbeihilfe und andere Familienleistungen zählen nicht dazu. Andere Familienleistungen sind zum Beispiel Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag.

Die Unterstützung soll es für Kinder bis zum 18. Geburtstag geben. Man muss den Antrag auf Unterstützungsgeld jedes Jahr neu stellen. Man muss innerhalb von 21 Tagen jede Änderung im Leben melden, die etwas mit Zuwendungen zu tun hat. Zum Beispiel, dass man mehr Einkommen hat.

Manchmal gibt es die Unterstützung länger. Zum Beispiel, wenn ein Kind gerade eine erste Ausbildung abschließt. Das kann Schule oder Lehre sein. Dann kann man das Unterstützungsgeld noch ein Jahr länger bekommen.

Junge Erwachsene können das Unterstützungsgeld länger als bis 18 Jahre bekommen, wenn sie wegen einer schweren geistigen oder körperlichen Behinderung nicht arbeiten können.

Viel Zustimmung zum Gesetzesentwurf

Im Sozialausschuss haben auch die Grünen zugestimmt, nachdem einige Punkte genauer ausgearbeitet worden sind. Die Grünen stimmen den Regierungsparteien zu, dass diese Unterstützung für Alleierziehende wichtig sei. Alleinerziehende und ihre Kinder hätten es besonders schwer, was das Geld und das Leben in der Gesellschaft betrifft.

Die FPÖ ist gegen das Unterstützungsgeld. Sie glaubt, dass dieses Geld vor allem ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bekommen werden. Die FPÖ glaubt, dass es sicher Missbrauch geben werde.

Vertrauensperson bei PVA-Begutachtung

ÖVP, SPÖ und NEOS haben den Antrag auf eine Änderung in der Sozialversicherung gestellt. Es wird leichter, dass Menschen eine Vertrauensperson zu Untersuchungen mitnehmen, die die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und das Sozialministeriumservice verlangen. Bis jetzt hat man das Recht auf Begleitung nur bei der Pflegegeldeinstufung gehabt. In Zukunft soll man das Recht grundsätzlich haben. Auch bei anderen medizinischen Untersuchungen. Zum Beispiel bei

  • einem Antrag auf Invaliditätspension
  • einem Antrag auf Berufsunfähigkeitspension
  • einem Antrag auf Hilfeleistungen nach dem Impfschadengesetz, dem Verbrechensopfergesetz oder einem anderen Sozialentschädigungsgesetz.

Man soll das Recht auf Begleitung auch haben, wenn man den Grad der Behinderung für Behinderten- und Parkausweise einschätzen lässt.

Oft war eine Begleitung ohnehin schon möglich. Es hat aber immer wieder Kritik an PVA-Untersuchungen gegeben.

Der Sozialausschuss hat den Antrag einstimmig angenommen.

Bei medizinischen PVA-Begutachtungen hat man in Zukunft das Recht, eine Vertrauensperson mitzunehmen.

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