Ungefähr 12.400 Kinder und Jugendliche sollen etwas von dem neuen Unterstützungsgeld haben. Alleinerziehende Personen können pro Kind ungefähr 240 Euro im Monat bekommen. Dieses Geld gibt es vor allem dann, wenn es keinen Unterhalt und keinen Unterhaltsvorschuss gibt oder die Kinder keine Halbwaisenrente bekommen.
Alleinerziehende können das Unterstützungsgeld auch bekommen, wenn es unzumutbar ist, den Unterhalt einzufordern. Zum Beispiel, wenn es ein Betretungsverbot für einen gewalttätigen Partner gibt oder wenn eine Frau vor Gewalt in ein Frauenhaus geflüchtet ist.
Frauen, die Gewalt erlebt haben, können in besonderen Härtefällen eine einmalige Starthilfe von bis zu 4.000 Euro bekommen.
Das Unterstützungsgeld können aber nur Personen bekommen, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Heuer darf das Einkommen nicht höher als 2.768 Euro netto sein. Familienbeihilfe und andere Familienleistungen zählen nicht dazu. Andere Familienleistungen sind zum Beispiel Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag.
Die Unterstützung soll es für Kinder bis zum 18. Geburtstag geben. Man muss den Antrag auf Unterstützungsgeld jedes Jahr neu stellen. Man muss innerhalb von 21 Tagen jede Änderung im Leben melden, die etwas mit Zuwendungen zu tun hat. Zum Beispiel, dass man mehr Einkommen hat.
Manchmal gibt es die Unterstützung länger. Zum Beispiel, wenn ein Kind gerade eine erste Ausbildung abschließt. Das kann Schule oder Lehre sein. Dann kann man das Unterstützungsgeld noch ein Jahr länger bekommen.
Junge Erwachsene können das Unterstützungsgeld länger als bis 18 Jahre bekommen, wenn sie wegen einer schweren geistigen oder körperlichen Behinderung nicht arbeiten können.