Die Sozialhilfe fällt zwar grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Das Sozialministerium springt aber schon seit einigen Jahren mit weiteren Unterstützungsleistungen ein, etwa wenn Haushalte mit Mietzahlungen in Rückstand geraten sind oder gestiegene Energiekosten nicht mehr stemmen können. Ziel ist es insbesondere, Delogierungen bzw. Wohnungslosigkeit zu verhindern. Nun soll der sogenannte "Wohnschirm" um weitere drei Jahre verlängert werden. Eine entsprechende Novelle zum Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz hat bereits den Sozialausschuss passiert und kann damit noch im April vom Nationalrat beschlossen werden. Jeweils 28 Mio. € sollen in den Jahren 2027, 2028 und 2029 dafür bereitgestellt werden. Damit werden auch Projekte wie "Housing First" für obdachlose Personen finanziell abgesichert.
Mit dem "Wohnschirm" konnte in mehr als 15.000 Fällen eine Delogierung vermieden werden.