News 15.04.2026, 21:33

Sozialausschuss verlängert Wohnschirm, um Wohnungslosigkeit vorzubeugen

Die Sozialhilfe fällt zwar grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Das Sozialministerium springt aber schon seit einigen Jahren mit weiteren Unterstützungsleistungen ein, etwa wenn Haushalte mit Mietzahlungen in Rückstand geraten sind oder gestiegene Energiekosten nicht mehr stemmen können. Ziel ist es insbesondere, Delogierungen bzw. Wohnungslosigkeit zu verhindern. Nun soll der sogenannte "Wohnschirm" um weitere drei Jahre verlängert werden. Eine entsprechende Novelle zum Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz hat bereits den Sozialausschuss passiert und kann damit noch im April vom Nationalrat beschlossen werden. Jeweils 28 Mio. € sollen in den Jahren 2027, 2028 und 2029 dafür bereitgestellt werden. Damit werden auch Projekte wie "Housing First" für obdachlose Personen finanziell abgesichert.

Mit dem "Wohnschirm" konnte in mehr als 15.000 Fällen eine Delogierung vermieden werden.

Sozialministerin Korinna Schumann verbuchte es im Sozialausschuss als Erfolg, dass der Wohnschirm fortgeführt werden kann. Das sei nicht selbstverständlich gewesen, meinte sie. Auch alle fünf Parlamentsfraktionen unterstützen das Vorhaben. Dennoch wird der Wohnschirm Ende 2029 voraussichtlich endgültig auslaufen: Sowohl die ÖVP als auch die NEOS verwiesen auf die Verantwortung der Länder.

Schulstarthilfe für Sozialhilfehaushalte

Mit der Gesetzesnovelle wird auch die Schulstarthilfe für Mindestsicherungs- und Sozialhilfehaushalte fortgeführt: Dabei handelt es sich um zweimal im Jahr gewährte Sachleistungen in Form von Gutscheinen bzw. einer Bezahlkarte für Schulartikel in der Höhe von 150 € pro Kind.

Gemäß den Erläuterungen zur Regierungsvorlage konnte mit dem Wohnschirm bisher in mehr als 15.600 Fällen Wohnungsverlust durch die Übernahme von Mietzinsrückständen bzw. durch einen Wohnungswechsel abgewendet werden. In 6.500 Fällen davon war bereits ein Räumungsverfahren eingeleitet worden. Profitiert haben von der Unterstützung mehr als 35.000 Personen, davon rund 13.000 minderjährige Kinder. Zudem konnten mit "Housing First" 720 wohnungslose Personen unterstützt und rund 250 Wohnungen vermittelt werden. Die Gutscheine bzw. Bezahlkarten für Schulartikel kommen rund 50.000 Schülerinnen und Schülern zugute.

Auch in den kommenden Jahren werden Sozialhilfehaushalte mit Gutscheinen für Schulartikel unterstützt.

Erweiterte Qualitätskontrollen bei häuslicher Pflege

Ins Plenum geschickt hat der Sozialausschuss außerdem eine Novelle zum Bundespflegegeldgesetz. Neben legistischen Klarstellungen in Bezug auf den Angehörigenbonus bringt sie insbesondere eine Erweiterung der Qualitätskontrollen bei häuslicher Pflege. Zudem soll die Datenlage im Pflegebereich verbessert werden, um eine aufeinander abgestimmte Steuerung des Pflege- und Gesundheitssystems zu erleichtern. Auch dieses Gesetzesvorhaben erhielt im Ausschuss einhellige Zustimmung.

Diskutiert hat der Ausschuss darüber hinaus über eine Reihe von Oppositionsanliegen. Dabei ging es unter anderem um die Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt, die Förderung der 24-Stunden-Betreuung, das Zuverdienstverbot für Arbeitslose und die Begrenzung von "Luxuspensionen". Inhaltliche Beschlüsse wurden dazu keine gefasst.