Für die Sozialhilfe sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig. Das Sozialministerium stellt aber schon seit einigen Jahren weitere Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Zum Beispiel, wenn Haushalte mit Mietzahlungen im Rückstand sind oder höhere Energiekosten nicht mehr bezahlen können. Ziel ist, den Verlust der Wohnung und Wohnungslosigkeit zu verhindern.
Nun soll der sogenannte "Wohnschirm" um weitere 3 Jahre verlängert werden. Der Sozialausschuss hat der Novelle zum Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz zugestimmt. Sie kann damit noch im April vom Nationalrat beschlossen werden. Jeweils 28 Millionen Euro sollen in den Jahren 2027, 2028 und 2029 dafür bereitstehen. Damit wird auch das Projekt "Housing First", also Wohnen zuerst, für obdachlose Personen finanziell abgesichert.
Der "Wohnschirm" konnte in mehr als 15 tausend Fällen den Verlust der Wohnung verhindern.