News in einfacher Sprache 16.04.2026, 14:47

Sozialausschuss: "Wohnschirm" soll Wohnungslosigkeit verhindern

Für die Sozialhilfe sind grundsätzlich die Bundesländer zuständig. Das Sozialministerium stellt aber schon seit einigen Jahren weitere Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Zum Beispiel, wenn Haushalte mit Mietzahlungen im Rückstand sind oder höhere Energiekosten nicht mehr bezahlen können. Ziel ist, den Verlust der Wohnung und Wohnungslosigkeit zu verhindern.

Nun soll der sogenannte "Wohnschirm" um weitere 3 Jahre verlängert werden. Der Sozialausschuss hat der Novelle zum Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz zugestimmt. Sie kann damit noch im April vom Nationalrat beschlossen werden. Jeweils 28 Millionen Euro sollen in den Jahren 2027, 2028 und 2029 dafür bereitstehen. Damit wird auch das Projekt "Housing First", also Wohnen zuerst, für obdachlose Personen finanziell abgesichert.

Der "Wohnschirm" konnte in mehr als 15 tausend Fällen den Verlust der Wohnung verhindern.

Sozialministerin Korinna Schumann bezeichnete es im Sozialausschuss als Erfolg, dass der Wohnschirm fortgeführt werden kann. Das war nicht selbstverständlich, meinte sie. Alle 5 Parlamentsfraktionen unterstützen das Vorhaben. Der Wohnschirm wird Ende 2029 voraussichtlich trotzdem enden: ÖVP und NEOS verwiesen auf die Verantwortung der Bundesländer.

Schulstart-Hilfe für Kinder aus Sozialhilfe-Haushalten

Mit der Gesetzesnovelle wird auch die Schulstart-Hilfe fortgeführt. Sie gilt für Kinder aus Haushalten, in denen Mindestsicherung oder Sozialhilfe bezogen wird. Die Schulstart-Hilfe besteht aus Sachleistungen in Form von Gutscheinen oder einer Bezahlkarte für Schulartikel in der Höhe von 150 Euro pro Kind. Sie wird zweimal im Jahr zur Verfügung gestellt.

Mit dem Wohnschirm konnte bisher in mehr als 15.600 Fällen der Verlust der Wohnung durch die Übernahme von Mietzins-Rückständen oder durch einen Wohnungswechsel verhindert werden. In 6.500 Fällen davon war bereits ein Räumungsverfahren eingeleitet worden. Von der Unterstützung haben mehr als 35.000 Personen profitiert, davon rund 13.000 minderjährige Kinder.

Mit dem Projekt "Housing First" wurden 720 wohnungslose Personen unterstützt und rund 250 Wohnungen vermittelt.

Die Gutscheine oder Bezahlkarten für Schulartikel kommen rund 50.000 Schülerinnen und Schülern zugute.

Auch in den kommenden Jahren gibt es Gutscheine für Schulartikel für Haushalte, die Sozialhilfe beziehen.

Erweiterte Qualitätskontrollen bei häuslicher Pflege

Der Sozialausschuss hat auch eine Novelle zum Bundespflegegeld-Gesetz ins Plenum geschickt. Darin wird der Angehörigen-Bonus gesetzlich klar geregelt. Die Novelle bringt auch eine Erweiterung der Qualitätskontrollen bei häuslicher Pflege. Die Datenlage im Pflegebereich soll verbessert werden, um das Zusammenwirken von Pflege- und Gesundheitssystem besser steuern zu können. Auch dieses Gesetzesvorhaben erhielt im Ausschuss Zustimmung.

Der Ausschuss hat auch über eine Reihe von Anliegen der Opposition diskutiert. Dabei ging es unter anderem um die Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungs-Anstalt, um die Förderung der 24-Stunden-Betreuung, das Zuverdienst-Verbot für Arbeitslose und die Begrenzung von "Luxuspensionen". Es wurden keine inhaltlichen Beschlüsse dazu gefasst.

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