News 15.05.2025, 15:14

Volksanwaltschaft: Wahlvorschlag für Achitz, Luisser und Schwarz

Nachdem die aktuelle Funktionsperiode der Volksanwält:innen mit 30. Juni 2025 ausläuft, hat der Hauptausschuss des Nationalrats dem Plenum einen Gesamtvorschlag für die Wahl des neuen Kollegiums unterbreitet. Demnach sollen zwei der bisherigen Volksanwält:innen das Amt für weitere sechs Jahre ausüben, nämlich Bernhard Achitz, der von der SPÖ nominiert worden war, und Gaby Schwarz, nominiert von der ÖVP. An die Stelle der bisherigen Volksanwältin Elisabeth Schwetz soll der von der FPÖ nominierte niederösterreichische Landesrat der Freiheitlichen, Christoph Luisser, treten. Gemäß der Bundesverfassung obliegt es den drei mandatsstärksten Parteien im Nationalrat, ein Mitglied der Volksanwaltschaft zu nominieren. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Im Hauptausschuss stimmten ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ für den entsprechenden Wahlvorschlag. Die Grünen sprachen sich für eine Neuregelung des Bestellmodus bzw. für ein Hearing aus und stimmten im Ausschuss dem Wahlvorschlag nicht zu.

Im Plenum ist die Wahl der drei Volksanwält:innen für den 22. Mai vorgesehen. Ihre Angelobung erfolgt durch den Bundespräsidenten.

Eingerichtet wurde die Volksanwaltschaft im Jahr 1977 als Hilfsorgan des Parlaments zur Kontrolle der Verwaltung. Volksanwält:innen sind überparteilich und unabhängig und können nicht abgewählt werden.