Kontrolle

In einem demokratischen Rechtsstaat ist politische Macht nicht bloß begrenzt: sie muss auch kontrolliert werden können. 

Kontrolle im politischen System

Die parlamentarische Kontrolle der Vollziehung besteht in der Beschaffung von Information, die dann öffentlich bekannt gemacht wird. Diese kann zu politischen Konsequenzen führen, sie soll aber vor allem auch eine Entscheidungshilfe für die Wähler:innen sein und die öffentlichen Debatten über politisches Handeln unterstützen. 

Im parlamentarischen Regierungssystem, wo sich die Regierung auf das Vertrauen einer Parlamentsmehrheit stützt, wird die Kontrolle in erster Linie von der Opposition ausgeübt. Die parlamentarische Kontrolle ist nicht zu verwechseln mit rechtlicher Kontrolle, die Sache der Gerichte ist.

Schnelleinstieg zu Instrumenten und Formen der Kontrolle

Die Instrumente und Formen der Kontrolle im Überblick:

Nationalratssitzungssaal

Politische Kontrolle

Nationalrat und Bundesrat haben das Recht, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen und ihre Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen.

Richterhammer mit Gesetzbuch

Rechtliche Kontrolle

Der Nationalrat kann Mitglieder der Bundesregierung wegen schuldhafter Gesetzesverletzung in ihrer Amtsführung beim Verfassungsgerichtshof anklagen.

Bereits geprägte Demokratiemünzen

Finanzielle Kontrolle

Der Nationalrat genehmigt das Bundesbudget und übt eine begleitende Budgetkontrolle aus.

Rechnungshof

In seinen Berichten gibt der Rechnungshof dem Nationalrat regelmäßig Auskunft über seine Prüftätigkeiten. Die Kontrollen betreffen Fragen der effizienten Verwendung der Budgetmittel (Gebarung) des Bundes und der vom Bund beherrschten Unternehmungen (50‑prozentige Kapitalbeteiligung oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Beherrschung) und anderer Rechtsträger. Bei Kritikpunkten gibt der Rechnungshof Empfehlungen für eine bessere Vorgehensweise ab. Zudem erstellt der Rechnungshof den Bundesrechnungsabschluss und einen Einkommensbericht aus dem öffentlichen Bereich.

Berichte des Rechnungshofs werden im Rechnungshofausschuss diskutiert. Dieser kann Auskunftspersonen laden und diese auch öffentlich befragen.

Weitere Informationen zum Rechnungshof

Zur Website des Rechnungshofes

Volksanwaltschaft: Unabhängige Kontrolleinrichtung

Die Volksanwaltschaft ist eine unabhängige Kontrolleinrichtung. Sie hat die Aufgabe, behauptete oder vermutete Missstände in der Verwaltung zu prüfen. Beschweren kann sich jede Person, die von einem Missstand betroffen ist, gegen den ein Rechtsmittel nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht. Die Volksanwaltschaft kann nach Prüfung des Sachverhalts Empfehlungen erteilen.

Die Volksanwaltschaft ist auch für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte zuständig. Sie übt mit ihren unterschiedlichen Aufgaben eine öffentliche Kontrolle im Dienste von Rechtsstaat und Demokratie aus und ergänzt die politische, die rechtliche und die finanzielle Kontrolle. Die Volksanwaltschaft besteht aus drei Mitgliedern – den Volksanwälten bzw. Volksanwältinnen. Diese werden für sechs Jahre vom Nationalrat gewählt. 

Weitere Informationen zur Volksanwaltschaft

Zur Website der Volksanwaltschaft

Verfassungsgerichtshof

Der Verfassungsgerichtshof stellt die Einhaltung der Verfassung sicher. Er wacht über die Grund- und Menschenrechte und kann Gesetze aufheben, die der Nationalrat und der Bundesrat oder ein Landtag beschlossen haben.

Der Verfassungsgerichtshof ist auch für die Überprüfung von Wahlen zuständig und entscheidet über Ministeranklagen.