News 16.04.2026, 09:46

Wie nur 115 Minuten den Weg Österreichs in den Europarat ebneten

Am Ende musste es schnell gehen: Die Nationalratssitzung vom 1. März 1956 wurde unterbrochen, ein Ausschuss einberufen. Das parlamentarische Verfahren musste im Eiltempo durchlaufen werden. Nur 115 Minuten später gab es einen Antrag, über den der Nationalrat abstimmen konnte. Es ging um Österreichs Antrag, in den Europarat aufgenommen zu werden. Der Beitritt Österreichs jährt sich am 16. April 2026 zum 70. Mal.

Der Grund für die plötzliche Eile? In der selben Sitzung sollten Neuwahlen beschlossen werden.

Mit der Neutralität vereinbar?

Die Bundesregierung von Julius Raab (ÖVP) hat im Februar 1956 beschlossen, dass Österreich Vollmitglied im Europarat werden sollte. Dabei dürfte die Regierung aber vergessen haben, dass es bei einem so weitreichenden Staatsvertrag auch die Zustimmung des Nationalrats braucht.

So hat es zumindest der kommunistische Abgeordnete Ernst Fischer in seiner Rede dargestellt: "Hals über Kopf, leichtfertig, verantwortungslos" seien die Methoden der Regierung, schreibt das stenographische Protokoll.

Am 16. April 1956 trat Österreich dem Europarat bei.

Kritik gab es nicht nur an der Regierung, sondern auch an der anderen Oppositionspartei, der Wahlpartei der Unabhängigen (die Vorgängerorganisation der FPÖ). Diese seien, so Fischer, immer schon gegen die Neutralität gewesen und ein Beitritt zum Europarat wäre nichts anderes als eine Aufgabe ebenjener.

"Der Europarat liefert die politische Ideologie, die das Oberkommando der NATO-Streitkräfte braucht, um seine militärischen Maßnahmen zu rechtfertigen", argumentierte Fischer, der dem Europarat keine lange Halbwertszeit attestierte.

Die anderen Parteien sahen es nicht wie die Kommunistische Partei. Sie waren für einen Beitritt in den Europarat. "Bei der Abstimmung wird dem beabsichtigten Beitritt Österreichs zum Europarat die Zustimmung erteilt", steht im Protokoll zur Abstimmung.

Europarat und die Menschenrechte

Der Europarat wurde als Reaktion auf die Schrecken des Zweiten Weltkriegs gegründet. Der britische Premier Winston Churchill initiierte ihn im Mai 1949. 1953 trat dann die Europäische Menschenrechtskonvention in Kraft. Das ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats, der Rechte wie das Recht auf Leben und Meinungsäußerung schützt und Folter verbietet. In Österreich steht die EMRK seit 1964 im Verfassungsrang.

Der Parlamentarischen Versammlung sitzt aktuell die österreichische Abgeordnete Petra Bayr vor.

Der Europarat besteht aus zwei Organen: dem Ministerinnen- und Ministerkomitee auf der einen und der Parlamentarischen Versammlung auf der anderen Seite. Gemeinsam wachen sie über die Einhaltung der Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den 46 Mitgliedsländern.

Dem Europarat ist auch die Europahymne zu verdanken: 1972 entschieden sich die Mitglieder für "Ode an die Freude" von Ludwig van Beethoven. 1985 hat dann auch die Europäische Union das Stück zu ihrer Hymne gemacht. Neben der Hymne hat die EU auch die Europaflagge vom Europarat übernommen.