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Petitionsausschuss beschäftigt sich mit Atom-Ausstieg

Dass den BürgerInnen Österreichs eine Zukunft ohne Atomenergie ein wichtiges Anliegen ist, zeigte sich einmal mehr am vergangenen Mittwoch im Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen. Sage und schreibe 20 in Verhandlung stehende Petitionen beschäftigten sich mit der Kernenergie. Da zwischen den fünf im österreichischen Parlament vertretenen Parteien Einigkeit in der Ablehnung der Atomenergie herrscht, verlief die Debatte zu den Petitionen in großer Eintracht.

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Die Abgeordneten betonten in der Diskussion die Vorreiterrolle Österreichs in der Frage des Ausstiegs aus der Kernenergie und leiteten in dieser Frage auch eine besondere Verantwortung der Republik in Europa und der Welt ab. Letztlich kamen die MandatarInnen dazu überein, die Behandlung der Petitionen im Herbst mit einem Expertenhearing zum Thema fortzusetzen.

Beteiligung der BürgerInnen: Petitionen und Bürgerinitiativen

Petitionen und Bürgerinitiativen, wie sie am Mittwoch im Ausschuss behandelt wurden, sind wichtige Mittel der politischen Partizipation für BürgerInnen. Petitionen müssen zwar von Abgeordneten überreicht werden, sie geben den VolksvertreterInnen jedoch die Möglichkeit, Anliegen von BürgerInnen ihres Wahlkreises direkt ins Parlament zu bringen. Im Unterschied dazu können alle österreichischen StaatsbürgerInnen Bürgerinitiativen vorlegen, so diese von mindestens 500 wahlberechtigten ÖsterreicherInnen unterstützt werden. Für beide Beteiligungsformen gilt zudem, dass diese schriftlich vorgelegt werden müssen und der behandelte Gegenstand in die Zuständigkeit des Bundes fällt.

Petitionen und Bürgerinitiativen werden sodann vom Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen behandelt. Dieser kann zu den Anliegen der BürgerInnen Stellungnahmen von Ministerien und anderen Institutionen einholen oder auch ein Experten-Hearing abhalten. Im Falle von Bürgerinitiativen kann der Ausschuss auch den Erstunterzeichner zu einer persönlichen Anhörung einladen.

Ansonsten kann der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen mehrere Vorgangsweisen beschließen. Er kann die Petition bzw. Bürgerinitiative etwa einem entsprechenden Fachausschuss zur weiteren Behandlung zuweisen oder sie der Volksanwaltschaft übermitteln. Sollte die Mehrheit der Ausschussmitglieder der Auffassung sein, dass der betroffene Gegenstand sich nicht zur weiteren parlamentarischen Behandlung eignet, können die Abgeordneten auch die weiteren Verhandlungen einstellen. Zu guter Letzt kann der Ausschuss die Petition bzw. Bürgerinitiative auch zur Kenntnis nehmen.