EU: Bundesrat erteilt Subsidaritätsrüge ++ Neue Europaabgeordnete
Der Bundesrat hat am Donnerstag, den 1. Dezember, der geplanten Kommissionsverordnung zu einem Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht eine Subsidaritätsrüge erteilt. Ebenfalls am 1. Dezember entsandte Österreich zwei zusätzliche Abgeordnete zum Europaparlament: Statt 17 stellt das Land ab sofort 19 MandatarInnen. Ewald Stadler vom BZÖ und Josef Weidenholzer von der SPÖ werden als neue Mitglieder des Europaparlaments Österreich vertreten.
Die zwei weiteren Abgeordneten darf Österreich aufgrund der im Vertrag von Lissabon vereinbarten Vergrößerung des Europaparlaments von 736 auf 751 Abgeordnete entsenden. Für die Vergabe der Mandate wurde das Wahlergebnis der Wahl zum Europaparlament aus dem Jahr 2009 herangezogen. Aufgrund dessen sprach die Bundeswahlbehörde der SPÖ sowie dem BZÖ jeweils eines der neu zu vergebenden Mandate zu.
Subsidaritätsrüge des Bundesrates
Das am Donnerstag gerügte Vorhaben der EU-Kommission sieht unter anderem die Harmonisierung des Vertragsrechts durch eine weitere, freiwillig anzuwendende, Vertragsrechtsregelung neben dem geltenden nationalen Recht vor. Im vom Plenum einhellig angenommenen Antrag stellen die Bundesrätinnen und –räte fest, dass dies nicht mit dem Subsidaritätsprinzip in Einklang stehe. Dieses besagt, dass die Europäische Union nur in solchen Bereichen Vorschriften erlassen darf, die nicht besser auf regionaler bzw. staatlicher Ebene geregelt werden können. Weiters meldete der Bundesrat Bedenken an, dass durch die Etablierung eines zweiten Regelwerks die Rechtssicherheit nicht mehr ausreichend gegeben sei.
In der Diskussion im Plenum merkten die Bundesrätinnen und -räte Georg Keuschnigg von der ÖVP, Stefan Schennach von der SPÖ, die Grüne Elisabeth Kerschbaum und Cornelia Michalke von der FPÖ übereinstimmend an, dass die Regelung in der derzeit geplanten Form ein Parallelrecht zu den derzeitig geltenden Rechtsnormen der EU-Staaten schaffe und deshalb Rechtsunsicherheit mit sich bringe. Zudem sorgten sich die Mandatarinnen und Mandatare, dass die Verordnung das Verbraucherrecht aushöhlen könnte. Als Absicht hinter dem Kommissionsplan vermuteten die VolksvertreterInnen die Ankurbelung des Exports, befanden jedoch Maßnahmen wie mehr Bürgerinformation als besser für dieses Vorhaben geeignet.
Tendenzen zu einer Subsidaritätsrüge sahen die Mandatarinnen und Mandatare auch in Deutschland, Frankreich und England, weshalb sie auf großes Gewicht der "Begründeten Stellungnahme laut Art. 23 BVG" – so der offizielle Titel einer Subsidaritätsrüge – in Brüssel hofften.
Die Subsidaritätsrüge
Seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat die Länderkammer im Zuge einer Subsidaritätsprüfung die Möglichkeit, Einspruch gegen EU-Vorhaben zu erheben. Dies ist dann möglich, wenn ein geplantes Gesetz nach Meinung der ParlamentarierInnen gegen das Subsidaritätsprinzip verstößt.
Ist eine bestimmte Anzahl der Parlamente der europäischen Staaten der Ansicht, dass ein Vorhaben gegen dieses Prinzip verstößt, so kann das Vorhaben verhindert werden. Der Bundesrat ist diesbezüglich laut Verfassungsgesetz dazu verpflichtet, die Landtage unverzüglich über EU-Vorhaben zu informieren und ihre Stellungnahmen in Erwägung zu ziehen. Außerdem steht der Länderkammer die Möglichkeit einer Subsidaritätsklage beim Europäischen Gerichtshof offen, um auf diesem Weg gegen ein Vorhaben vorzugehen.
Detaillierte Berichte zur EU-Ausschuss- sowie Plenarsitzung des Bundesrates entnehmen Sie bitte der Parlamentskorrespondenz.