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Parlament und BürgerInnen erhalten verbesserten Zugang zu EU-Informationen

Mit 1. Jänner 2012 erhält das Parlament einen verbesserten Zugang zu Informationen über EU-Themen. Das EU-Informationsgesetz, das am 1. Dezember den Bundesrat passierte und mit Neujahr in Kraft tritt, macht dies möglich. Darin sind unter anderem die Informationspflichten der Regierungsmitglieder gegenüber dem Parlament detailliert geregelt.

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Ab Neujahr sind MinisterInnen etwa dazu verpflichtet, bisher freiwillige Erläuterungen zu EU-Vorhaben, die in den EU-Ausschüssen von National- und Bundesrat beraten werden, abzugeben. Im Falle besonders bedeutender EU-Vorhaben ist die Regierung durch die neue Regelung außerdem dazu verpflichtet, das Parlament frühzeitig darüber zu informieren. Weiters müssen die RessortleiterInnen auf Verlangen eines Klubs schriftliche Erläuterungen zu einem EU-Dokument vorlegen und über die Entwicklung von Subsidiaritätsrügen des National- bzw. Bundesrates zu berichten.

Zudem muss die Regierung EU-Dokumente automationsunterstützt an die Volksvertretung übermitteln, die in einer Datenbank der Parlamentsdirektion für alle ParlamentarierInnen einsehbar sein werden. Über diese Datenbank hat auch die Öffentlichkeit Zugang zu allen EU-Dokumenten um sich so über EU-Vorhaben informieren zu können. Einzig der Einblick in vertrauliche Dokumente bleibt den ParlamentarierInnen vorbehalten.

Änderung der Geschäftsordnung

Mit dem EU-Informationsgesetz beschlossen die Abgeordneten auch einige Änderungen zum Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates: Zukünftig können die jeweiligen Fachausschüsse Aussprachen über aktuelle EU-Fragen abhalten, auch EU-Enqueten sind dann möglich. Der Hauptausschuss, der sich mit EU-Angelegenheiten beschäftigt, kann ab 1. Jänner zudem zu Sondersitzungen einberufen werden. Die mit dem Vertrag von Lissabon geschaffenen Möglichkeiten des Parlaments, eine Subsidaritätsrüge auszusprechen oder beim Europäischen Gerichtshof eine Subsidaritätsklage einzubringen, sind nun ebenfalls in der Geschäftsordnung verankert.