Neuer Bundesratspräsident aus dem Burgenland
Anders als im Nationalrat, wo die drei PräsidentInnen für die gesamte Legislaturperiode den Vorsitz innehaben, steht der Länderkammer alle sechs Monate eine neue Präsidentin/ein neuer Präsident vor. Die Geschäftsordnung des Bundesrates sieht nämlich vor, dass sich die neun Bundesländer halbjährlich in alphabetischer Reihenfolge bei der Führung des Bundesrates abwechseln. Präsidentin/Präsident wird diejenige/derjenige MandatarIn, die/der vom Landtag des entsprechenden Bundeslandes an erster Stelle entsandt wurde.
Mitglieder der Länderkammer wählen VizepräsidentInnen
Neben der Präsidentin/dem Präsidenten des Bundesrates gibt es zwei VizepräsidentInnen. Sie werden allerdings nicht vom Landtag des vorsitzführenden Bundeslandes bestimmt, sondern von den Mitgliedern des Bundesrates aus ihrer Mitte gewählt. Auch diese Wahl findet alle sechs Monate statt. Häufig kommt es jedoch vor, dass VizepräsidentInnen in ihrer Funktion mehrmals wiedergewählt werden. So ist Susanne Kurz bereits seit 1. Jänner 2012 Vizepräsidentin und Harald Himmer seit 2. Dezember 2010 Vizepräsident des Bundesrates.
Landtage beschicken den Bundesrat
Die 61 Mitglieder des Bundesrates werden je nach den politischen Kräfteverhältnissen in den Ländern entsandt. Die Anzahl der MandatarInnen, mit der ein Bundesland den Bundesrat beschicken darf, richtet sich dabei nach der Anzahl der Einwohner. Niederösterreich stellt mit zwölf VertreterInnen die meisten und Vorarlberg bzw. das Burgenland mit jeweils drei VertreterInnen die wenigsten Mitglieder der zweiten Kammer des Parlaments.
Weitere Informationen zu Michael Lampl entnehmen Sie bitte seiner Biografie sowie der Parlamentskorrespondenz.