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Europäische Union: das Parlament und sein Präsident

Anlässlich der Wahlen zum Europäischen Parlament Ende Mai 2014 stellen wir hier eine Auswahl der Institutionen und Organe der Staatengemeinschaft vor, deren Aufgabe es ist politische Strategien zu formulieren und Beschlüsse zu fassen: das Europäische Parlament, der Europäische Rat, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission. Die Befugnisse der Organe ebenso wie die Beschlussfassungsverfahren der Union wurden im Laufe der Jahre, so auch mit dem Vertrag von Lissabon, deutlich weiterentwickelt. Besonders gestärkt wurde durch diesen Vertrag das Europäische Parlament. Wer ist eigentlich zur Zeit der Präsident des Europäischen Parlaments? Welche Funktion hat er?

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Der Präsident/die Präsidentin des Europäischen Parlaments

Präsident des Europäischen Parlaments (EP) ist aktuell Martin Schulz (SPE). Er leitet das Europäische Parlament und dessen nachgeordnete Institutionen. Der Präsident hat den Vorsitz bei Plenarsitzungen des Parlaments. Er repräsentiert und vertritt das Parlament in Außenangelegenheiten und in dessen Beziehungen zu den anderen EU-Institutionen. Zu Beginn jeder Sitzung des Europäischen Rates bringt der Präsident des Europäischen Parlaments den Standpunkt und die Belange des Parlaments zu spezifischen Themen und zu den Tagesordnungspunkten zum Ausdruck.

Unterstützt wird der Präsident bei seinen Aufgaben durch das Präsidium. Die Mitglieder dieses Präsidiums sind der Präsident, 14 Vizepräsidenten und fünf Quästoren. Sie werden alle von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments aus deren Mitte gewählt.

Der Präsident sorgt mit seiner Unterschrift – nach einer entsprechenden Abstimmung des EPs – dafür, dass der Haushaltsplan der Europäischen Union rechtskräftig wird.

Der Präsident des EPs unterzeichnet gemeinsam mit dem Ratsvorsitzenden alle Rechtsakte, an deren Zustandekommen das EP mitgewirkt hat.

Der Präsident wird aus der Mitte der Abgeordneten mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Seine Amtsperiode dauert zweieinhalb Jahre, also eine halbe Gesetzgebungsperiode lang. Der Präsident kann allerdings wieder gewählt werden.

Was sind die Aufgaben des Europäischen Palaments?

Das Europäische Parlament (EP) ist die einzige direkt gewählte Institution und das politische Kontrollorgan der EU. Die wesentlichen Aufgaben des Parlaments sind: Mitwirkung an der Gesetzgebung, demokratische Kontrollrechte und Genehmigung des EU-Budgets. Die Abgeordneten zum EP werden direkt von den BürgerInnen der Mitgliedsländer auf fünf Jahre gewählt. Die nächste Wahl zum EP findet in Österreich am 25. Mai 2014 statt.

Am 1. Dezember 2009 trat der Vertrag von Lissabon in Kraft. Er stärkte das Europäische Parlament in seinen Kompetenzen, Europa zu gestalten. Der Vertrag stellt das Parlament auf die gleiche Stufe mit dem Ministerrat, dem Rat der Europäischen Union. Gemeinsam mit diesem entscheidet das EP nunmehr über die große Mehrheit der europäischen Gesetze.

Die Europa-Abgeordneten werden nach den Wahlen im Mai eine neue Rolle innerhalb der EU und in den Beziehungen zu den anderen EU-Organen einnehmen. Zukünftig wird das Parlament den Präsidenten/die Präsidentin der Europäischen Kommission wählen und auch der/die Hohe VertreterIn für die Außen- und Sicherheitspolitik benötigt die Zustimmung des Parlaments.