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Hauptausschuss bestätigt Hahns Nominierung als EU-Kommissar

Am Freitag, den 11. Juli 2014, hat der Hauptausschuss des Nationalrates die Nominierung Johannes Hahns als österreichischen EU-Kommissar durch die Bundesregierung mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP bestätigt. Zuvor gaben Bundeskanzler Werner Faymann, Vizekanzler Michael Spindelegger und Außenminister Sebastian Kurz Auskunft über ihre Beweggründe für diese Entscheidung. Auch Hahn selbst stellte sich den Fragen der Abgeordneten.

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Faymann erklärte, Hahn habe in seiner bisherigen Tätigkeit als EU-Kommissar für Regionalpolitik gute Arbeit geleistet. Außerdem benötige die zukünftige Kommission jemanden mit Erfahrung. Auch Spindelegger zeigte sich zufrieden mit Hahns bisherigen Aktivitäten in der Kommission und lobte seine intensive Zusammenarbeit mit der österreichischen Regierung. Kurz betonte das gute "Standing" von ÖsterreicherInnen in der EU, was nicht zuletzt Hahn geschuldet sei.

Seine Ziele für die kommenden fünf Jahre in der Kommission – so er wieder Kommissar für Regionalpolitik werden sollte – seien einerseits, die Balance zwischen Stabilität und Wachstum zu halten und weitere Reformen umzusetzen. So werde er sich für verbindliche Energieeffizienz-Ziele, die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und stabile Administrationen in den Mitgliedstaaten einsetzen. Bezüglich des Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA verwehrte sich Hahn gegen das Opfern europäischer Standards etwa im Konsumentenschutz.

Opposition kritisiert Vorgehen der Regierung

Die Oppositionsparteien kritisierten das Vorgehen der Regierung als zu voreilig. Grüne und NEOS sprachen sich für ein Hearing mit mehreren KandidatInnen aus. Die FPÖ kritisierte Hahn für seine Haltung gegenüber Ungarn im Jahr 2012, als dieser wegen des Maastricht-Defizits die Halbierung der Regional-Förderungen für das Land in den Raum gestellt hatte.

Regierung muss Einvernehmen mit Hauptausschuss über Nominierung herstellen

Die Grundlage für die Beratungen im Hauptausschuss über die Nominierung eines EU-Kommissars bzw. einer EU-Kommissarin bildet der Artikel 23c des Bundes-Verfassungsgesetzes. Dieser besagt zwar, dass die Regierung für die Erstellung der Vorschläge zur Ernennung von Mitgliedern der Europäischen Kommission verantwortlich ist. Absatz zwei des Artikels verpflichtet die Regierung jedoch dazu, den Nationalrat darüber zu informieren und "über die Vorschläge das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates herzustellen".

Detaillierter Bericht zur Sitzung in Parlamentskorrespondenz Nr. 697/2014

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