Handwerkerbonus: Finanzministerium stellt bis zu 40 Mio. € für Neuauflage bereit
Bei den parlamentarischen Budgetverhandlungen im Herbst hatte Finanzminister Hans Jörg Schelling noch erklärt, dass der Handwerkerbonus nicht verlängert wird. Nun haben sich die Regierungsparteien doch zu einer Neuauflage entschlossen. Ein entsprechende Gesetzesnovelle wurde bereits vom Finanzausschuss des Nationalrats genehmigt. Demnach werden für die Jahre 2016 und 2017 jeweils bis zu 20 Mio. € – inklusive Verwaltung – bereitgestellt, wobei die Fördermittel im kommenden Jahr nur dann fließen sollen, wenn das Wirtschaftswachstum in den ersten drei Quartalen 2016 unter 1,5% bleibt.
Mit dem Handwerkerbonus werden Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten durch befugte Gewerbebetriebe gefördert. Wer in seiner Wohnung ab Juni 2016 gegen Rechnung die Fenster austauschen, Bodenbeläge erneuern, die Wände ausmalen oder ähnliche Arbeiten durchführen lässt, erhält demnach bis zu 20 % der Arbeitskosten vom Finanzministerium zurück. Der maximale Förderbetrag pro Jahr und Förderungswerber liegt bei 600 €. Ziel der Maßnahme ist die Ankurbelung der Wirtschaft und die Eindämmung von Schwarzarbeit. Die Opposition ist allerdings nach wie vor skeptisch.
Gebilligt hat der Finanzausschuss auch einen Einmalbeitrag Österreichs von rund 160 Mio. € für Projekte der Internationalen Entwicklungsorganisation IDA zur Milderung von Armut und zur Verbesserung der Lebenssituation in den Herkunftsländern von Flüchtlingen. Damit soll der Migrationsdruck reduziert werden. Eine gute Nachricht gibt es auch für die von Wetterkapriolen geplagten LandwirtInnen: Sie erhalten künftig nicht mehr nur Hagel- und Frostversicherungen, sondern auch für andere Ernteversicherungen Prämienzuschüsse.
Weitere Informationen:
- Parlamentskorrespondenz Nr. 499/2016
- Parlamentskorrespondenz Nr. 501/2016 (Klimaschutz und Finanzausgleich)