Neuer Bundespräsident wird nicht am 8. Juli angelobt
Aufgrund der Aufhebung des Ergebnisses der Bundespräsidentenwahl durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) kann die Angelobung des neuen Bundespräsidenten nicht wie geplant am 8. Juli stattfinden. Stattdessen wird das Präsidium des Nationalrats mit diesem Tag interimistisch die Amtsgeschäfte des Staatsoberhaupts übernehmen. Das gab Nationalratspräsidentin Doris Bures im Rahmen einer Presseerklärung bekannt. Das Interregnum gilt so lange, bis ein neuer Bundespräsident angelobt wird. Man werde wie bisher in sehr kollegialer Art und Weise zusammenarbeiten und die Geschäfte objektiv und überparteilich führen, versicherten Bures und ihre Amtskollegen Karlheinz Kopf und Norbert Hofer unisono. Den Vorsitz im Kollegium hat Bures inne, sie wird auch dessen Sprachrohr nach außen sein.
Keinen Zweifel ließen die drei NationalratspräsidentInnen daran, dass das Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu akzeptieren und zu respektieren ist. Kopf ist überzeugt, dass der VfGH damit der Demokratie und der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates einen großen Dienst erwiesen hat. Bures zufolge liegt es nun an den handelnden AkteurInnen, in den nächsten Wochen besonnen zu agieren und respektvoll miteinander umzugehen. Das Präsidium des Nationalrats wird nur die zwingend erforderlichen Amts- und Rechtsgeschäfte des Bundespräsidenten führen. Repräsentationsaufgaben bzw. Staatsbesuche sollen, wie Hofer betonte, nicht wahrgenommen werden.
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