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Wissenschaftsausschuss ebnet Weg für Universitätsgesetz-Novelle

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Der Wissenschaftsausschuss des Nationalrats hat den Weg für die von der Regierung vorgeschlagene Novelle zum Universitätsgesetz geebnet. ÖVP und Grüne stimmten nach einem Hearing für das zum Teil umstrittene Gesetzespaket, mit dem unter anderem eine Mindeststudienleistung zur Erhöhung der Verbindlichkeit im Studium eingeführt wird. Kritik kommt von der SPÖ: Sie sieht Mehrbelastungen für Studierende. FPÖ und NEOS vermissen den aus ihrer Sicht notwendigen "großen Wurf". Auch unter den geladenen ExpertInnen aus dem Hochschulbereich gingen die Meinungen auseinander.

Konkret werden Studierende mit dem Gesetzespaket ab 2022/23 verpflichtet, in den ersten beiden Studienjahren zumindest 16 ECTS-Punkte sammeln. Anderenfalls werden sie vorübergehend für das Studium gesperrt. Universitäten und Hochschulen sind im Gegenzug angehalten, die Studierbarkeit zu verbessern und Studierende zu fördern, etwa durch den Abschluss so genannter "learning agreements" in der Schlussphase des Studiums. Auch eine zeitliche Begrenzung der Funktionsdauer von RektorInnen und Senatsmitgliedern, vereinfachte Regeln für die Wiederbestellung von RektorInnen sowie verbesserte Rahmenbedingungen für befristete Arbeitsverhältnisse bringt die UG-Novelle. Zur Stärkung der guten wissenschaftlichen Praxis wird Ghostwriting ein Verwaltungsstraftatbestand.

Im Ausschuss wurde zudem ergänzend zur Novelle eine Regelung zur COVID-19-Pandemie eingebracht und mehrheitlich beschlossen. Damit wird es Universitäten und Hochschulen ermöglicht, für Präsenz-Lehrveranstaltungen und Aufnahmeprüfungen negative Corona-Tests vorzuschreiben.

Gebilligt hat der Ausschuss darüber hinaus eine Novelle zum Hochschülerschaftsgesetz. Weiters befassten sich die Abgeordneten mit zahlreichen Oppositionsanliegen und dem aktuellen Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Studierende. Auch hier zeitigt die COVID-19-Pandemie Folgen: Die Zahl der Beschwerden und Anliegen ist zuletzt deutlich gestiegen.

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