Sozialausschuss setzt zweiten Teil des Homeoffice-Pakets auf Schiene
Bereits Ende Februar hat der Nationalrat den steuerrechtlichen Teil des Homeoffice-Pakets beschlossen, nun ist auch der arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Teil auf Schiene. ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne stimmten in einer außerplanmäßig einberufenen Sitzung des Sozialausschusses für einen entsprechenden Gesetzentwurf. Damit könnten die neuen Bestimmungen wie geplant am 1. April in Kraft treten. Zuvor müssen allerdings noch der Nationalrat und Bundesrat zeitgerecht grünes Licht geben.
Mit dem Gesetzespaket wird unter anderem festgelegt, dass Homeoffice dann vorliegt, wenn die Arbeitsleistungen "in der Wohnung" erbracht werden und darüber eine (schriftliche) Vereinbarung zwischen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn getroffen wurde, wobei der Begriff der Wohnung nicht genauer definiert wird. Zudem sind Regelungen über die Bereitstellung digitaler Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber, den etwaigen Abschluss einer Betriebsvereinbarung sowie Haftungs- und Arbeitnehmerschutzfragen enhalten. Auch dass für eine Homeoffice-Pauschale keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind, ist festgeschrieben. Der Nationalrat wird sich voraussichtlich am 25. März mit dem Paket befassen, der Bundesrat könnte dazu am 30. März tagen.
Ebenfalls den Sozialausschuss passiert hat ein neues Landarbeitsgesetz, das ab Juli die Landarbeitsordnungen der Länder ablösen soll und bundesweit einheitliche arbeitsrechtliche Bestimmungen für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft zum Ziel hat. Eine Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) bringt unter anderem eine Neuberechnung des Überbrückungsgeldes für BauarbeiterInnen und zusätzliche Finanzierungsquellen für die Schlechtwetterentschädigung. Keine Mehrheit gab es für verschiedene Oppositionsanträge, etwa für die von der SPÖ vorgeschlagene "Aktion 40.000" - sie wurden vertagt bzw. abgelehnt.
Weitere Informationen finden Sie in den Meldungen der Parlamentskorrespondenz: