NEWS - ARCHIV

Sozialausschuss setzt zweiten Teil des Homeoffice-Pakets auf Schiene

Dieser Artikel wurde archiviert.

Bereits Ende Februar hat der Nationalrat den steuer­recht­lichen Teil des Homeoffice-Pakets be­schlos­sen, nun ist auch der arbeits- und sozial­versicherungs­rechtliche Teil auf Schiene. ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne stimmten in einer außerplanmäßig einberufenen Sitzung des Sozial­aus­schusses für einen ent­sprechen­den Gesetzentwurf. Damit könnten die neuen Bestimmungen wie geplant am 1. April in Kraft treten. Zuvor müssen allerdings noch der Nationalrat und Bundesrat zeitgerecht grünes Licht geben.

Mit dem Gesetzes­paket wird unter anderem festgelegt, dass Homeoffice dann vorliegt, wenn die Ar­beits­leistungen "in der Wohnung" erbracht werden und darüber eine (schriftliche) Vereinbarung zwi­schen ArbeitnehmerIn und ArbeitgeberIn getroffen wurde, wobei der Begriff der Wohnung nicht ge­nauer definiert wird. Zudem sind Regelungen über die Bereitstellung digitaler Arbeitsmittel durch den Arbeit­geber, den etwaigen Abschluss einer Betriebs­vereinbarung sowie Haftungs- und Arbeit­nehmer­schutz­fragen enhalten. Auch dass für eine Homeoffice-Pauschale keine Sozial­versicherungs­beiträge zu zah­len sind, ist festgeschrieben. Der Nationalrat wird sich voraussichtlich am 25. März mit dem Paket be­fas­sen, der Bundesrat könnte dazu am 30. März tagen.

Ebenfalls den Sozialausschuss passiert hat ein neues Landarbeits­gesetz, das ab Juli die Landarbeits­ordnungen der Länder ablösen soll und bundesweit einheitliche arbeits­rechtliche Bestimmungen für Be­schäftigte in der Land- und Forst­wirtschaft zum Ziel hat. Eine Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Ab­fertigungs­gesetz (BUAG) bringt unter anderem eine Neuberechnung des Überbrückungsgeldes für Bau­arbeiter­Innen und zusätzliche Finanzierungs­quellen für die Schlecht­wetter­entschädigung. Keine Mehrheit gab es für verschiedene Oppositionsanträge, etwa für die von der SPÖ vorgeschlagene "Aktion 40.000" - sie wurden vertagt bzw. abgelehnt.

Weitere Informationen finden Sie in den Meldungen der Parlamentskorrespondenz: