Allgemeine Maskenpflicht wird auch für Mandatarinnen und Mandatare eingeführt
Im Parlament wird vorerst bis zum Tagungsende im Juli auch für Mandatarinnen und Mandatare eine allgemeine Maskenpflicht gelten. Die FFP2-Maskentragepflicht wird von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka in der Hausordnung des Parlaments erlassen, die Ausübung des freien Mandats der Abgeordneten wird dadurch nicht eingeschränkt.
"Was für Frau und Herrn Österreicher gilt, gilt auch grundsätzlich für uns im Parlament. Viele MitarbeiterInnen sehen derzeit ihre Gesundheit auch vor dem Hintergrund der Corona-Mutationen bedroht. Als Verantwortlicher für das Hohe Haus ist es meine Pflicht, für die gesundheitliche Sicherheit aller im Parlament anwesenden Personen Sorge zu tragen", sagte der Nationalratspräsident in einem Pressestatement nach einer Sonderpräsidiale des Nationalrats.
Für einen Sanktionsmechanismus wie Bußgelder für den Fall, dass die allgemeine Maskentragepflicht von MandatarInnen nicht eingehalten wird, wäre eine Änderung der Geschäftsordnung des Nationalrats mit Zweidrittelmehrheit erforderlich.
ÖVP, Grüne und SPÖ unterstützen die allgemeine Maskentragepflicht im Parlament, die FPÖ sprach sich in ihrem Pressestatement dagegen aus. Auch bei der Sondersitzung des Nationalrats zum Thema ÖBAG war die Maskenpflicht Diskussionsthema.
Mehr Informationen:
- Parlamentskorrespondenz Nr. 402/2021 (Beratungen in der Präsidiale)
- Parlamentskorrespondenz Nr. 428/2021 (Debatte in der Sondersitzung)