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Corona-Krise: Notstandshilfe wird bis Ende Juni aufgestockt

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Bereits zwischen März 2020 und März 2021 haben Notstands­hilfe­bezieherInnen Leistungen in der Höhe des Arbeits­losen­gelds bekommen. Damit wollte die Politik Härten für arbeitslose Menschen abmildern, die durch die schwierige Lage am Arbeits­markt infolge der Corona-Krise keine Chance haben, einen neuen Arbeits­platz zu finden. Nun wird diese Maß­nahme ein weiteres Mal – rück­wirkend ab 1. April – um drei Monate verlängert. Der Sozial­ausschuss des Nationalrats stimm­te mit breiter Mehrheit einem entsprechenden Gesetzesantrag der Koalitionsparteien zu. Gegen die pau­schal er­höh­ten Leistungen votierten lediglich die NEOS: Sie sehen nicht ein, dass die Auf­stockung auch jenen Personen zugute kommt, die bereits zu Beginn der Corona-Krise jahrelang arbeitslos gewesen waren.

Grünes Licht hat der Sozial­ausschuss darüber hinaus für eine Auf­stockung des Über­brückungs­fonds für selbständige Künst­lerInnen um weitere 20 Mio. € gegeben. Damit stehen zur Kompen­sation von Ein­nahmen­ausfällen aufgrund abge­sagter Kunst- und Kultur­veranstal­tungen insgesamt 140 Mio. € zur Verfügung. In Form einer Entschließung spricht sich der Sozial­ausschuss dafür aus, die gesetzlichen Rahmen­bedingungen in Bezug auf die Ein­stufung von Menschen mit Be­hinderung als arbeits­unfähig zu ändern.

Befasst hat sich der Sozial­ausschuss überdies mit einer Reihe von Regierungs­berichten und Oppositions­anträgen. So geht etwa aus Berichten von Arbeits­minister Martin Kocher hervor, dass bis Ende Februar 6,4 Mrd. € an Kurz­arbeits­bei­hilfen für COVID-19-Kurz­arbeit ausgezahlt worden waren. Inklusive noch offener Verpflich­tungen betrug die Budget­belas­tung 10,77 Mrd. €. Die Sonder­betreuungs­zeit hat bis inklusive Februar 2021 Kosten von 9,52 Mio. € verursacht.

Sozial­minister Rudolf Anschober nahm nach seinem ange­kündigten Rücktritt nicht mehr an der Sitzung teil. Er wurde durch Infrastruktur- und Umwelt­ministerin Leonore Gewessler vertreten.

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