Corona-Krise: Notstandshilfe wird bis Ende Juni aufgestockt
Bereits zwischen März 2020 und März 2021 haben NotstandshilfebezieherInnen Leistungen in der Höhe des Arbeitslosengelds bekommen. Damit wollte die Politik Härten für arbeitslose Menschen abmildern, die durch die schwierige Lage am Arbeitsmarkt infolge der Corona-Krise keine Chance haben, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Nun wird diese Maßnahme ein weiteres Mal – rückwirkend ab 1. April – um drei Monate verlängert. Der Sozialausschuss des Nationalrats stimmte mit breiter Mehrheit einem entsprechenden Gesetzesantrag der Koalitionsparteien zu. Gegen die pauschal erhöhten Leistungen votierten lediglich die NEOS: Sie sehen nicht ein, dass die Aufstockung auch jenen Personen zugute kommt, die bereits zu Beginn der Corona-Krise jahrelang arbeitslos gewesen waren.
Grünes Licht hat der Sozialausschuss darüber hinaus für eine Aufstockung des Überbrückungsfonds für selbständige KünstlerInnen um weitere 20 Mio. € gegeben. Damit stehen zur Kompensation von Einnahmenausfällen aufgrund abgesagter Kunst- und Kulturveranstaltungen insgesamt 140 Mio. € zur Verfügung. In Form einer Entschließung spricht sich der Sozialausschuss dafür aus, die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf die Einstufung von Menschen mit Behinderung als arbeitsunfähig zu ändern.
Befasst hat sich der Sozialausschuss überdies mit einer Reihe von Regierungsberichten und Oppositionsanträgen. So geht etwa aus Berichten von Arbeitsminister Martin Kocher hervor, dass bis Ende Februar 6,4 Mrd. € an Kurzarbeitsbeihilfen für COVID-19-Kurzarbeit ausgezahlt worden waren. Inklusive noch offener Verpflichtungen betrug die Budgetbelastung 10,77 Mrd. €. Die Sonderbetreuungszeit hat bis inklusive Februar 2021 Kosten von 9,52 Mio. € verursacht.
Sozialminister Rudolf Anschober nahm nach seinem angekündigten Rücktritt nicht mehr an der Sitzung teil. Er wurde durch Infrastruktur- und Umweltministerin Leonore Gewessler vertreten.
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