Impfstraßen: Entschädigungen für freiwillige HelferInnen künftig bis 1.000 € steuerfrei
Freiwillige Helferinnen und Helfer, die bei Impfstraßen aushelfen, können künftig bis zu 1.000 € Aufwandsentschädigung im Monat beziehen, ohne dafür Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge leisten zu müssen. Auch auf die Ausgleichszulage, die Sozialhilfe, das Arbeitslosengeld und die Familienbeihilfe sollen derartige Entschädigungen nicht angerechnet werden. Eine entsprechende Gesetzesnovelle hat der Gesundheitsausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grünen auf den Weg gebracht. Damit wollen die Abgeordneten nicht zuletzt sicherstellen, dass genügend Personal für die Umsetzung der Impfstrategie zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zur Verfügung steht. Die Steuer- und Abgabenbefreiung soll rückwirkend mit 1. Jänner 2021 bis Ende Juni gelten, die weiteren Bestimmungen mit Kundmachung der Novelle in Kraft treten. Eine ähnliche Regelung gilt bereits für Teststraßen. Die Länder erhalten die Kosten für die Aufwandsentschädigungen vom Bund ersetzt.
Gebilligt hat der Gesundheitsausschuss auch Änderungen im Sozialversicherungsrecht. Sie stellen sicher, dass auch Versicherte außerhalb des ASVG Zugang zu kostenlosen Corona-Tests in ärztlichen Hausapotheken haben. Eine umfangreiche Novellierung des Tierärztegesetzes trägt geänderten Rahmenbedingungen im veterinärmedizinischen Berufsfeld Rechnung und ermöglicht unter anderem die Gründung von im Firmenbuch eingetragenen Tierärztegesellschaften, wobei TierärztInnen in derartigen Gesellschaften mindestens die Hälfte der Anteile und Stimmrechte halten müssen.
Aus Berichten des Gesundheitsministeriums geht hervor, dass bis Ende Februar 40,6 Mio. € aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds für die Beschaffung von Corona-Impfstoffen bereitgestellt wurden. Für kostenlose FFP2-Masken hat das Ressort bislang 11,12 Mio. €, für die Arbeitsfreistellung von Beschäftigten mit COVID-19-Risikoattest 33,26 Mio. € ausgegeben. Der größte Ausgabenbrocken entfällt allerdings auf den Kostenersatz für die Länder und die AGES, etwa für Teststraßen, Laboruntersuchungen, Quarantäne-Überwachungen und die Bereitstellung von Barackenspitälern.
Von Seiten der Opposition wurden unter anderem eine Änderung der Strategie zur Pandemiebekämpfung, eine Amnestie für "Corona-Sünder" und kostenfreie "Wohnzimmertests" für die gesamte Bevölkerung gefordert. SPÖ, FPÖ und NEOS konnten sich mit ihren Initiativen zwar nicht durchsetzen, laut Vizekanzler Werner Kogler wurde aber eine Regelung gefunden, die es ab dem 20. April auch Personen, die sich von ELGA abgemeldet haben, ermöglichen wird, fünf Gratis-Selbsttests pro Monat über Apotheken zu beziehen.
Weitere Informationen finden Sie in den Meldungen der Parlamentskorrespondenz: