Corona-Pandemie: Nationalrat beschließt Erleichterungen für geimpfte Personen
Wenn die Gastronomie wie geplant am 19. Mai wieder öffnet und auch der Besuch von Kultur- und Sportveranstaltungen österreichweit wieder möglich sein wird, könnte es Erleichterungen für gegen das Coronavirus geimpfte Personen geben. Ein im Eilverfahren gefasster Gesetzesbeschluss sieht vor, Geimpfte grundsätzlich mit getesteten und genesenen Personen gleichzustellen, was Zutrittsauflagen betrifft. Damit wird ein erster Schritt in Richtung "Grüner Pass" gesetzt. Laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein könnten Impfzertifikate vorerst einmal sechs Monate lang gelten, Details dazu stehen aber noch nicht fest.
Heftige Kritik am Beschluss kam von der FPÖ. Ihrer Meinung nach werden der Bevölkerung Impfrisiken verschwiegen. Zudem brachte die Opposition datenschutzrechtliche Bedenken in Bezug auf den "Grünen Pass" aufs Tapet, konnte sich mit dazu eingebrachten Anträgen aber nicht durchsetzen.
Ebenfalls Teil der Novelle zum COVID-19-Maßnahmengesetz sind erweiterte Testpflichten für Beschäftigte: Wer an seinem Arbeitsplatz mit anderen Personen engen Kontakt hat, könnte sich künftig verpflichtend testen lassen müssen. Die Möglichkeit, alternativ eine FFP2-Maske zu tragen, ist nicht mehr zwingend vorzusehen. Darüber hinaus werden ab Juni pro Monat zehn kostenlose Corona-Selbsttests in Apotheken ausgegeben.
Weitere Informationen: