Arbeitszeit für SpitalsärztInnen: Sonderregelung wird bis 2028 verlängert
Im Jahr 2014 hat Österreich die Arbeitszeitregelungen für SpitalsärztInnen und anderes Gesundheitspersonal in Krankenhäusern auf Druck der EU auf neue Beine gestellt. Schrittweise wurden überlange Wochenarbeitszeiten und Bereitschaftsdienste zurückgefahren. Allerdings ist es bei einer entsprechenden Betriebsvereinbarung und ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Beschäftigten nach wie vor möglich, die grundsätzlich geltende durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden zu überschreiten. Bis zu 55 Stunden kann die Arbeitszeit demnach im Wochenschnitt betragen, wenn darunter auch Bereitschaftsdienste vor Ort fallen. Diese Übergangsregelung soll nun bis Mitte 2028 verlängert werden, wobei ab Juli 2025 eine 52-Stunden-Grenze gilt. Es gebe zum Teil zu wenig ÄrztInnen, dazu komme die Corona-Pandemie, wird die Initiative begründet.
Kritik am von ÖVP und Grünen eingebrachten Gesetzentwurf kommt von der Opposition: Sie sprach im Sozialausschuss unter anderem von einem "Schlag ins Gesicht der Beschäftigten" und urgierte ein Begutachtungsverfahren.
In Form von Entschließungen tritt der Sozialausschuss dafür ein, zentrale Anlaufstellen für Menschen mit Behinderung zu schaffen und einen besonderen Fokus auf die Wiedereingliederung von arbeitslosen Menschen in den Arbeitsmarkt zu legen. Zudem befassten sich die Abgeordneten mit verschiedenen Corona-Hilfen sowie mit Anliegen der Opposition. Laut Arbeitsminister Martin Kocher wurden bisher 7,15 Mrd. € für Corona-Kurzarbeit ausbezahlt (Stand Ende März), der bisherige Kostenersatz für die Sonderbetreuungszeit beträgt 10,4 Mio. €.
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