Volksanwaltschaft berichtet dem Ausschuss von einem Plus an Beschwerden
Mit 18.000 Beschwerden verzeichnete die Volksanwaltschaft 2020 ein Plus von rund 1.000 Fällen in der öffentlichen Verwaltung im Vergleich zum Vorjahr. Das berichteten die drei Volksanwälte Bernhard Achitz, Werner Amon und Walter Rosenkranz im Volksanwaltschaftsausschuss des Nationalrats. Dort wurden erstmals drei Bände des jährlichen Berichts behandelt. Einer über die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, ein weiterer über die präventive Menschenrechtskontrolle und erstmals aufgrund der Pandemie, ein Bericht über COVID-19. Abgeordnete aller Fraktionen würdigten die Tätigkeiten und die Qualität der Berichte des Kontrollorgans des Nationalrats und thematisierten in der Sitzung einzelne Fälle aus dem Bericht.
Von den 18.000 Beschwerden (2019: 16.600) fielen rund 5.000 Anliegen nicht in die Zuständigkeit des Kontrollorgans, wobei hier Informationen zur Rechtslage zur Verfügung gestellt und Auskunft über weitergehende Beratungsangebote gegeben wurde. In 4.000 Fällen gab es keine ausreichenden Hinweise für Missstände und in 8.777 Fällen oder 49% leitete die Volksanwaltschaft ein formelles Prüfverfahren ein.
2020 wandten sich 1.200 Menschen mit Anliegen an die Volksanwaltschaft, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen waren. Diese beinhalteten Anfragen und Beschwerden zu Polizeistrafen infolge unklar kommunizierter Rechtslagen, zur Auszahlung von Unterstützungsleistungen, zu Besuchs- und Ausgangsverboten in Alten- und Pflegeheimen, zu Zentralmatura und Homeschooling oder zu Einschränkungen in den Justizanstalten.
Die Volksanwaltschaft mahnte deshalb ein, dass für künftige Pandemien rechtzeitig Präventionskonzepte erarbeitet und Rechtsgrundlagen für die Bekämpfung geschaffen werden. Weitere Informationen: