Ausschuss ebnet Weg für Corona-Bonus von 500 € für Gesundheitspersonal
Als Anerkennung für die außerordentlichen Leistungen während der COVID-19-Pandemie sollen in Spitälern tätige ÄrztInnen und Angehörige von Gesundheits- und Krankenpflegeberufen sowie Betreuungs- und Pflegepersonal im mobilen, stationären und teilstationären Bereich einen finanziellen Bonus in der Höhe von 500 € erhalten. Der Gesundheitsausschuss des Nationalrats hat die dafür notwendige gesetzliche Basis beschlossen. Demnach werden den Ländern die Kosten für einen entsprechenden Bonus ersetzt und dieser außerdem von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreit. Der Beschluss fiel mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ, der SPÖ geht der Adressatenkreis zu wenig weit.
Den Weg geebnet hat der Gesundheitsausschuss außerdem für eine Verlängerung des COVID-19-Maßnahmengesetzes und für coronabedingte Sonderregelungen in weiteren Gesetzen wie dem Suchtmittelgesetz. Zudem wird es künftig auch ÄrztInnen möglich sein, Corona-Tests für symptomfreie Personen anzubieten. Die Freistellungsregelung für Beschäftigte, die einer COVID-19-Risikogruppe angehören, läuft dagegen Ende Juni aus. Mit einem neuen Medizinproduktegesetz tragen die Abgeordneten vor allem EU-Vorgaben Rechnung.
Keine Mehrheit im Ausschuss fanden Initiativen der Opposition, die unter anderem den "Grünen Pass" und spezielle Reha-Angebote für Menschen mit Covid-Langzeitfolgen betrafen.
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