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Ausschuss ebnet Weg für Corona-Bonus von 500 € für Gesundheitspersonal

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Als Anerkennung für die außer­ordentlichen Leistungen während der COVID-19-Pandemie sollen in Spitälern tätige ÄrztInnen und Angehörige von Gesundheits- und Kranken­pflege­berufen sowie Betreuungs- und Pflege­personal im mobilen, stationären und teil­stationären Bereich einen finanziellen Bonus in der Höhe von 500 € erhalten. Der Gesundheitsausschuss des Nationalrats hat die dafür not­wendige gesetz­liche Basis beschlossen. Demnach werden den Ländern die Kosten für einen entsprechenden Bonus ersetzt und dieser außerdem von allen bundes­gesetz­lichen Abgaben befreit. Der Beschluss fiel mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ, der SPÖ geht der Adressaten­kreis zu wenig weit.

Den Weg geebnet hat der Gesundheits­ausschuss außer­dem für eine Verlän­gerung des COVID-19-Maß­nahmen­gesetzes und für corona­bedingte Sonder­rege­lungen in weiteren Gesetzen wie dem Sucht­mittel­gesetz. Zudem wird es künftig auch ÄrztInnen möglich sein, Corona-Tests für symptom­freie Personen an­zu­bie­ten. Die Frei­stellungs­regelung für Beschäftigte, die einer COVID-19-Risiko­gruppe angehören, läuft dagegen Ende Juni aus. Mit einem neuen Medizin­produkte­gesetz tragen die Abgeordneten vor allem EU-Vorgaben Rechnung.

Keine Mehrheit im Ausschuss fanden Initiativen der Opposition, die unter anderem den "Grünen Pass" und spezielle Reha-Angebote für Menschen mit Covid-Langzeitfolgen betrafen.

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