Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte wird mit Einschränkungen verlängert
Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossene Freistellungsregelung für schwangere Beschäftigte wird um weitere drei Monate bis Ende September verlängert. Eine entsprechende Novelle zum Mutterschutzgesetz hat mit den Stimmen von ÖVP und Grünen den Sozialausschuss des Nationalrats passiert. Demnach sind schwangere Beschäftigte, die bei der Arbeit physischen Kontakt mit anderen Personen haben, wie Friseurinnen oder Kindergartenpädagoginnen weiterhin ab Beginn der 14. Schwangerschaftswoche – bei vollem Lohnausgleich – freizustellen. Allerdings werden nicht mehr alle werdenden Mütter von der Sonderregelung profitieren: Wer vollen Impfschutz hat, muss ab Juli wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.
Kritik an den neuen Bestimmungen kommt von der SPÖ und der FPÖ. Sie befürchten, dass damit Druck auf schwangere Frauen ausgeübt werden könnte, sich impfen zu lassen. Die NEOS wiederum kritisieren, dass jene, die sich gegen eine Impfung entscheiden, auf Kosten der SteuerzahlerInnen freigestellt werden könnten. Arbeitsminister Martin Kocher führte an, dass man bei Bedarf über eine weitere Verlängerung der Freistellung für schwangere Beschäftigte nachdenken könnte, man aber auch zur Normalität zurückfinden müsse. Das werde durch die Impfungen ermöglicht.
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