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Corona-Kurzarbeitsmodell wird mit neuen Kriterien bis Juni 2022 verlängert

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Das Corona-Kurzarbeitsmodell wird – mit teilweise neuen Kriterien – verlängert. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat mit den Stimmen der Koalitionsparteien und der FPÖ eine entsprechende Novelle zum Arbeitsmarktservicegesetz gebilligt. Demnach kann Betrieben, die von der Corona-Krise betroffen sind, noch ein weiteres Jahr, konkret bis Juni 2022, eine höhere Kurzarbeitsbeihilfe gewährt werden. Sie müssen allerdings einen Abschlag von 15% gegenüber der derzeitigen Beihilfenhöhe in Kauf nehmen. Zudem sind Änderungen in Bezug auf den maximalen Arbeitsausfall und den Verbrauch von Urlaubsansprüchen geplant. Eine Sonderbestimmung sieht der Gesetzentwurf für von der Krise besonders stark betroffene Branchen vor: Bei massivem Umsatzeinbruch sollen die bisherigen Regelungen noch bis Ende Dezember 2021 zur Anwendung gelangen.

Zu einer weiteren Verzögerung kommt es bei der Angleichung der Kündigungsfristen für ArbeiterInnen und Angestellte. Die bereits 2017 beschlossenen Bestimmungen sollen einem mit Koalitionsmehrheit angenommenen Gesetzesantrag zufolge erst ab Oktober dieses Jahres wirksam werden. Überdies sind Ausnahmen für LeiharbeiterInnen in Aussicht genommen. Die Notstandshilfe wird noch bis Ende September auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aufgestockt, auch die Förderung betrieblicher Corona-Testungen wird verlängert.

Nicht durchsetzen konnten sich die Oppositionsparteien mit ihren Anträgen: So hatte die SPÖ etwa neuerlich eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes gefordert.

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