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Privilegien für Geimpfte: Mückstein hält "1-G-Regel" gesetzlich für nicht möglich

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Man sei in Österreich kurz davor, allen, die das wollen, eine erste Impfung gegen COVID-19 anbieten zu können. Das betonte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein im Menschenrechtsausschuss des Nationalrats. Für all jene, die nicht geimpft werden wollen oder können, bleibt das Testen über den Sommer jedenfalls die Alternative, versicherte er. Überlegungen, gewisse Örtlichkeiten nur für Geimpfte und Genesene zugänglich zu machen, hält Mückstein derzeit nicht für umsetzbar. Eine "1-G-Regel" oder eine "2-G-Regel" sei aufgrund der gesetzlichen Gleichstellung von getesteten Personen mit Genesenen und Geimpften nicht möglich. Handhabe in der Nachtgastronomie sieht er etwa über die Hausordnung in Bezug auf die Gültigkeitsdauer von Tests oder die Sperrstunde.

Abseits von COVID-19 ging es bei der Aussprache Mücksteins mit den Abgeordneten etwa um die Hospiz- und Palliativversorgung, die Diskriminierung von LGBTIQ-Personen bei Blutspenden und assistierten Suizid, wobei sich Mückstein hinsichtlich des Themas Sterbehilfe für einen breiten gesellschaftlichen Diskurs aussprach.

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