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Neuaufstellung des Verfassungsschutzes mit verstärkter parlamentarischer Kontrolle

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Der Innenausschuss hat heute grünes Licht für die Neuaufstellung des Verfassungsschutzes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) – dieses wird künftig "Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst" heißen – gegeben. Die Reform soll das Vertrauen der Bevölkerung und der internationalen Partnerdienste in dieses wiederherstellen.

Kernpunkte der Vorlage sind unter anderem die Trennung der Bereiche Staatsschutz und Nachrichtendienst, ein Ausbau der Präventionsaufgaben durch die Einführung von Fallkonferenzen für den Staatsschutz, verstärkte GefährderInnenansprache zur Deradikalisierung, die Beobachtung von GefährderInnen im Rahmen einer Meldeverpflichtung sowie eine stärkere parlamentarische Kontrolle.

Das Gesetz zur Neuaufstellung des Verfassungsschutzes wurde unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags der ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen mehrheitlich von diesen beschlossen. Die NEOS stimmten dem Antrag nicht zu und stellten einen eigenen Abänderungsantrag, der aber keine Mehrheit fand.

ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne stellten auch einen gemeinsamen Antrag auf eine Ausschussfeststellung, der einstimmig beschlossen wurde. Darin fordern die Abgeordneten die Regierung auf, bis spätestens Ende 2026 eine Evaluierung der Umsetzung und Wirksamkeit dieses Bundesgesetzes dem Ständigen Unterausschuss des Ausschusses für innere Angelegenheiten vorzulegen.

Weitere Informationen:

Parlamentskorrespondenz Nr. 809/2021 vom 29.06.2021