Gewährleistung: Verbraucherschutz soll verbessert werden
Der Justizausschuss hat Verbesserungen im Gewährleistungsrecht auf den Weg gebracht. So wird etwa bei einem mangelhaften Produkt die Zeit, in der der Hersteller beweisen muss, dass der Mangel nicht bereits beim Kauf bestanden hat, von sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt. Auch digitale Leistungen und Waren mit digitalen Inhalten werden in das Gewährleistungsrecht aufgenommen. VerbraucherInnen stehen künftig zudem auch dann Gewährleistungsansprüche zu, wenn sie für ein Produkt bzw. einen Vertrag nicht mit Geld, sondern mit digitalen Daten "bezahlt" haben.
Ebenfalls mehrheitlich beschlossen haben die Abgeordneten eine Insolvenzrechtsreform, die unter anderem eine Verkürzung der Entschuldungsfrist von fünf auf drei Jahre vorsieht. Außerdem soll ein "präventives Restrukturierungsverfahren" SchuldnerInnen ermöglichen, den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit - und damit die Insolvenz – im Vorfeld zu vermeiden.
Grünes Licht gaben die Abgeordneten auch für eine Regierungsvorlage mit Anpassungen im Kartell- und Wettbewerbsrecht. Damit soll in Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Stärkung der nationalen Wettbewerbsbehörden der Kartellrechtsvollzug weiter ausgebaut werden.
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