Digitale Plattform soll Informationsaustausch von Unternehmen und Behörden erleichtern
Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur digitalen Verwaltung wird laut Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck mit dem Unternehmensserviceportalgesetz verwirklicht. Der Forschungsausschuss des Nationalrats stimmte einhellig für die Schaffung einer digitalen Plattform, von der sich die Abgeordneten wesentliche Vereinfachungen des Aufwands für Unternehmen und Verwaltung versprechen. Damit soll es möglich werden, dass Informationen, die von Unternehmen an die Behörden gegeben werden, künftig nur einmal erfasst werden müssen ("Once-Only"-Prinzip). Gleichzeitig sollen Behörden die bei ihnen bereits vorhandenen Informationen untereinander austauschen können, soweit das erforderlich ist.
Die Umsetzung der digitalen Plattform soll für Unternehmen und Behörden eine Entlastung des Verwaltungsaufwands und eine jährliche Kostenersparnis von rund 144 Mio. € bringen. Eine erste praktische Anwendung soll laut Schramböck die digitale Gewerbeanmeldung sein.
Österreich entspricht mit dem Gesetz einer EU-Verordnung, die vorsieht, dass ihre Mitgliedsstaaten ein einheitliches digitales Zugangstor zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten für Unternehmen anbieten. Nach Ansicht der Koalitionsparteien stellt das schon bestehende Unternehmensserviceportal des Bundes bereits die geeignete technische Basis dar, die auch den erforderlichen hohen Datenschutzstandards entspricht. Mit dem Gesetz wird die rechtliche Grundlage für ihre Weiterentwicklung geschaffen.
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