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Digitale Plattform soll Informationsaustausch von Unternehmen und Behörden erleichtern

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Ein weiterer Meilen­stein auf dem Weg zur digi­talen Verwaltung wird laut Wirtschafts­ministerin Margarete Schramböck mit dem Unternehmens­service­portal­gesetz ver­wirklicht. Der Forschungs­ausschuss des Nationalrats stimmte ein­hellig für die Schaffung einer digitalen Platt­form, von der sich die Abgeordneten wesent­liche Verein­fachungen des Aufwands für Unternehmen und Verwaltung versprechen. Damit soll es möglich werden, dass Informationen, die von Unternehmen an die Behörden gegeben werden, künftig nur einmal erfasst werden müssen ("Once-Only"-Prinzip). Gleich­zeitig sollen Behörden die bei ihnen bereits vorhandenen Informationen unter­einander austauschen können, soweit das erforderlich ist.

Die Umsetzung der digitalen Platt­form soll für Unternehmen und Behörden eine Ent­lastung des Verwaltungs­aufwands und eine jährliche Kosten­ersparnis von rund 144 Mio. € bringen. Eine erste praktische Anwendung soll laut Schramböck die digitale Gewerbeanmeldung sein.

Österreich entspricht mit dem Gesetz einer EU-Verordnung, die vorsieht, dass ihre Mitglieds­staaten ein ein­heit­liches digitales Zugangs­tor zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problem­lösungs­diensten für Unternehmen anbieten. Nach Ansicht der Koalitions­parteien stellt das schon bestehende Unternehmens­service­portal des Bundes bereits die geeignete technische Basis dar, die auch den erforderlichen hohen Datenschutz­standards entspricht. Mit dem Gesetz wird die recht­liche Grund­lage für ihre Weiterentwicklung geschaffen.

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Parlamentskorrespondenz Nr. 838/2021