Grundrecht Klimaschutz: Studie sieht bei verfassungsrechtlicher Verankerung keine Hindernisse
Die Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung bildete eine der Forderungen des Klimavolksbegehrens.Umweltministerin Leonore Gewessler gab hierzu eine Studie in Auftrag, die sie nun dem Nationalrat vorgelegt hat.
Die Verankerung des Klimaschutzes in der Verfassung bildete eine der Forderungen des Klimavolksbegehrens, das von 380.590 ÖsterreicherInnen unterstützt wurde. Darauf basierend fasste der Nationalrat einen Entschließungsantrag, in dem das Klimaschutzministerium aufgefordert wurde, eine Studie über die mögliche verfassungsrechtliche Verankerung eines Grundrechts auf Klimaschutz in Auftrag zu geben. Diese Studie liegt nun vor, erstellt wurde sie vom Umweltrechtsexperten Daniel Ennöckl.
Ennöckl stellt zunächst fest, dass in den bestehenden Verfassungsregelungen keine einklagbaren Individualrechtspositionen vorhanden seien. Ihm zufolge stehen einer verfassungsrechtlichen Verankerung des Grundrechts auf Klimaschutz allerdings grundsätzlich keine Hindernisse entgegen, auch im internationalen Vergleich würde das keinen Alleingang Österreichs bedeuten. Der Autor kommt zum Schluss, dass die inhaltliche Ausrichtung eines Grundrechts auf Klimaschutz auf eine möglichst konkrete Handlungsverpflichtung in Bezug auf die Reduktion der nationalen Treibhausgasemissionen enthalten soll. Dem Staat sollte die Aufgabe übertragen werden, die Erfüllung der Reduktionspflichten zu gewährleisten. Für ein effektives Grundrecht auf Klimaschutz sei es wesentlich, den Rechtsweg für BürgerInnen bei Verletzung eingeräumter Grundrechtspositionen festzulegen. Eine mögliche Verankerung des Grundrechts Klimaschutz verortet Ennöckl im Bundesverfassungsgesetz Nachhaltigkeit oder im Klimaschutzgesetz.