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Grundrecht Klimaschutz: Studie sieht bei verfassungsrechtlicher Verankerung keine Hindernisse

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Die Verankerung des Klima­schutzes in der Verfassung bildete eine der Forderungen des Klima­volks­begehrens.Umwelt­ministerin Leonore Gewessler gab hierzu eine Studie in Auftrag, die sie nun dem Nationalrat vorgelegt hat.

Die Verankerung des Klima­schutzes in der Verfassung bildete eine der Forderungen des Klima­volks­begehrens, das von 380.590 ÖsterreicherInnen unterstützt wurde. Darauf basierend fasste der Nationalrat einen Entschließungs­antrag, in dem das Klima­schutz­ministerium auf­ge­fordert wurde, eine Studie über die mögliche verfassungs­recht­liche Verankerung eines Grund­rechts auf Klima­schutz in Auftrag zu geben. Diese Studie liegt nun vor, erstellt wurde sie vom Umwelt­rechts­experten Daniel Ennöckl.

Ennöckl stellt zunächst fest, dass in den bestehenden Verfassungs­regelungen keine einklag­baren Individual­rechts­positionen vor­handen seien. Ihm zufolge stehen einer verfassungs­rechtlichen Verankerung des Grund­rechts auf Klima­schutz aller­dings grund­sätzlich keine Hindernisse entgegen, auch im inter­natio­nalen Vergleich würde das keinen Allein­gang Österreichs bedeuten. Der Autor kommt zum Schluss, dass die inhalt­liche Aus­richtung eines Grund­rechts auf Klima­schutz auf eine möglichst konkrete Handlungs­verpflichtung in Bezug auf die Reduktion der natio­nalen Treib­haus­gas­emissionen enthalten soll. Dem Staat sollte die Aufgabe über­tragen werden, die Erfüllung der Reduktions­pflichten zu gewähr­leisten. Für ein effek­tives Grund­recht auf Klima­schutz sei es wesent­lich, den Rechts­weg für BürgerInnen bei Verletzung eingeräumter Grund­rechts­positionen fest­zu­legen. Eine mögliche Verankerung des Grund­rechts Klima­schutz verortet Ennöckl im Bundes­verfassungs­gesetz Nachhaltigkeit oder im Klimaschutzgesetz.