COVID-19-Freistellung für ungeimpfte Schwangere wird bis Ende Dezember 2021 verlängert
Schwangere Frauen können weiterhin von ihrer Arbeit freigestellt werden, wenn sie dabei physischen Kontakt zu anderen Personen haben und keine alternative Beschäftigung möglich ist. Die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie beschlossene Regelung wird bis Jahresende verlängert. Der Sozialausschuss hat die entsprechende Änderung im Mutterschutzgesetzes mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen auf den Weg gebracht.
Darin ist geregelt, dass betroffene Schwangere ab der 14. Schwangerschaftswoche bei vollem Lohnausgleich freizustellen sind. Die DienstgeberInnen erhalten dafür einen Kostenersatz vom Bund. Ausgenommen sind, wie bereits bei der zuletzt gültigen Freistellungsregelung, vollständig geimpfte Schwangere.
Die Regierungsfraktionen erachten einen besonderen Schutz der Schwangeren weiterhin für erforderlich, da die Impfempfehlung für Schwangere erst im Mai 2021 ausgegeben wurde und die weitere Entwicklung der Infektionen noch nicht abgeschätzt werden kann. Die bisher geltende Regelung ist mit Ende September 2021 ausgelaufen, es soll aber sichergestellt werden, dass DienstgeberInnen, die nach dem 30. September 2021 eine Freistellung bei vollem Lohnausgleich gewährt haben, ebenfalls einen Kostenersatz erhalten.
Der Sozialausschuss befasste sich auch mit Anträgen der Oppositionsparteien zu Pensionen, Maßnahmen für den Arbeitsmarkt, Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sowie mit Berichten über Kurzarbeit und die Sonderbetreuungszeit.
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