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Sozialausschuss bringt Pensionsanpassung für 2022 auf den Weg

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Der Vorschlag der Regierung sieht eine Anpassung um 1,8% vor, wobei kleine und mittlere Pensionen stärker erhöht werden sollen – nämlich um bis zu 3%.

Mit den Stimmen von ÖVP und Grünen hat der Sozialausschuss die Anpassung der Pensionen für das kommende Jahr auf den Weg gebracht. Konkret gibt es für Pensionen unter 1.000 € im Monat eine Erhöhung von 3%. Das gilt auch für die Ausgleichszulagenrichtsätze. Die Untergrenze für Pensionen wird 2022 also bei 1.030 € im Monat liegen. Pensionen von monatlich zwischen 1.000 und 1.300 € werden zwischen 3% und 1,8% mehr erhalten, wobei der Betrag linear absinkt, je höher die Pension ist.

Wer mehr als 1.300 € Pension im Monat bezieht, wird künftig um 1,8% mehr erhalten. Dabei wird das Gesamtpensionseinkommen herangezogen, also alle Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung. Darunter fallen – wie schon in den Jahren 2018 und 2020 - auch Sonderpensionen. Die Anpassung der Sonderpensionen soll durch eine Begrenzungsregel im Verfassungsrang entsprechend limitiert werden.

Ziel sei, die Kaufkraft von BezieherInnen von kleinen und mittleren Pensionen zu stärken, führte Sozialminister Wolfgang Mückstein an. Die nach dem Gesamtpensionseinkommen gestaffelte Pensionserhöhung trage demnach eine starke soziale Komponente in sich.

Ein Abänderungsantrag und ein eigener Antrag der NEOS zur Deckelung der Erhöhung von Sonderpensionen blieben in der Minderheit. Weiters auf den Weg gebracht hat der Sozialausschuss Klarstellungen zum Regelpensionsalter von NotarInnen.

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