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COVID-19: Nationalrat mit Beschlüssen zum Impfen und Testen

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Die Corona-Pandemie stand im Mittelpunkt zahlreicher Gesetzesbeschlüsse im Nationalrat. So wurde eine Sozialversicherungsnovelle beschlossen, durch die nicht gegen das Corona-Virus geimpfte Versicherte einen Brief von der Krankenkasse erhalten. Außerdem dient die Gesetzesänderung der Verlängerung des kostenlosen Impfangebots gegen COVID-19 bis 30. Juni 2022.

Auch die Freistellung für Risikopersonen unter Fortzahlung des Entgelts wurde bis Ende Juni nächsten Jahres verlängert. Ein Risikoattest darf nur an Personen ausgestellt werden, bei denen entweder trotz mindestens dreimal erfolgter Impfung gegen SARS-CoV-2 medizinische Gründe vorliegen, die einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 annehmen lassen oder die aus medizinischen Gründen (noch) nicht geimpft werden können. Vor dem 3. Dezember 2021 ausgestellte COVID-19-Risiko-Atteste sind nach 14. Dezember 2021 nicht mehr gültig.

Mit einer Änderung im Betrieblichen Testungs-Gesetz werden die COVID-19-Förderungen für betriebliche Testungen bis 31. Dezember 2021 verlängert.

Außerdem haben die Abgeordneten die Pensionsanpassung für 2022 beschlossen. Die Pensionen werden kommendes Jahr um den Anpassungsfaktor von 1,8% erhöht. Für kleine und mittlere Pensionen gibt es eine Erhöhung um bis zu 3%. Beim Regelpensionsalter für NotarInnen wurden gesetzliche Klarstellungen erlassen.

Der Nationalrat hat darüber hinaus die Grundlage für das Pfand für Einwegflaschen und –Dosen beschlossen. Die entsprechende Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes bringt außerdem verstärkten Abfalltransporte auf der Schiene, eine Quote für Mehrwegverpackungen, ein Verbot bestimmter Einwegkunststoffprodukte und ein Importverbot bestimmter Abfälle zur Deponierung.

Ebenfalls beschlossene Verschärfungen des Waffen-, Vereins- und Sprengstoffmittelgesetzes schließen den Zugang zu Schusswaffen für bestimmte Personengruppen aus. Die Gesetzesänderungen sind eine Reaktion auf den Terroranschlag in Wien vergangenes Jahr und sorgen dafür, dass insbesondere Verurteilungen wegen Terrordelikten und Betretungs- bzw. Annäherungsverbote einem Waffenbesitz entgegenstehen.

Zur technischen Umsetzung des neu aufgestellten EU-Grenzmanagements haben die Abgeordneten mehrere Gesetze geändert, sodass ein gemeinsames, elektronisches Einreise- und Ausreisesystem (ESS) ermöglicht wird. Zur strafrechtlichen Ahndung von Betrug und Fälschung im Zusammenhang mit unbaren Zahlungsmitteln werden mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie unter anderem einheitliche Definitionen geschaffen.

Außerdem wurden ein neues Pfandbriefgesetz, neue Regeln für Investmentfonds sowie Anpassungen in Steuerabkommen mit der Republik Korea und den Vereinigten Arabischen Emiraten beschlossen. Die Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) für Nutzfahrzeuge wird wegen Lieferengpässen erst im Mai 2022 erfolgen, wie die Abgeordneten beschlossen haben.

Durch eine Neuregelung des Bundesstatistikgesetzes wird eine technische Plattform "Austrian Micro Data Center" errichtet, die Forschungseinrichtungen den Zugriff zu Registerdaten erleichtern soll. Beschlossen wurde auch eine 15a-Vereinbarung zu den Kosten des Institute of Science and Technology Austria zwischen dem Bund und Niederösterreich.

Mittels Entschließungen setzten sich die Abgeordneten unter anderem gegen den geplanten Bau des Atomkraftwerks Paks II in Ungarn und für die Umsetzung der Empfehlungen der Kindeswohlkommission ein. Außerdem beantragt sie, den Entwicklungs- und -Finanzierungsplan für Fachhochschulen (FH) ab dem Studienjahr 2023/24 rasch zu finalisieren. Auch ein im Zuge der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag konnte eine Mehrheit erzielen. Die Abgeordneten fordern darin die Regierung auf, sich gegen Angriffe auf die Meinungsfreiheit und LGBTIQ-Rechte in Polen einzusetzen.

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