NEWS - ARCHIV

Essensgutscheine im Homeoffice werden steuerbefreit

Dieser Artikel wurde archiviert.

Die Steuerbefreiung für Essensgutscheine in Höhe von 8 € gilt demnach ab 2022 nicht mehr nur für jene Mahlzeiten, die in einer Gaststätte konsumiert werden, sondern auch für solche, die zwar von einer Gaststätte oder einem Lieferservice zubereitet bzw. geliefert, aber beispielsweise in der Wohnung des Arbeitnehmers (etwa im Homeoffice) konsumiert werden.

Im heutigen Finanzausschuss einigten sich ÖVP und Grüne darüber hinaus auf eine Arbeitsplatzpauschale bei den betrieblichen Einkünften. Weiteres werden Weihnachtsgutscheine bis 365 Euro von der Steuer befreit sofern 2021 der steuerfreie Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht oder nicht zur Gänze genutzt werden konnte.

Zuvor erörterten die Chefs der Österreichischen Nationalbank Robert Holzmann und Gottfried Haber in einer Aktuellen Aussprache mit den Abgeordneten die wirtschaftliche Entwicklung, Prognosen und Maßnahmen der Geldpolitik im Zusammenhang mit der Corona-Krise.

Im Budgetausschuss wurden außerdem zwei Regierungsvorlagen zur Genehmigung von Vorbelastungen für Investitionen bei der Umsetzung des ÖBB-Rahmenplans sowie Anpassungen im Bundesfinanzierungsgesetz beschlossen.

Weitere Informationen: