Hauptausschuss genehmigt Lockerungen für Weihnachten und Silvester
Für Weihnachten und Silvester hat der Hauptausschuss grünes Licht für leichte Lockerungen gegeben. Grundsätzlich wird der Lockdown für Personen ohne gültigen 2G-Nachweis um weitere zehn Tage, bis einschließlich 31. Dezember, verlängert. Am 24., 25. und 26. Dezember sowie am 31. Dezember werden Zusammenkünfte von bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten aber auch ohne 2G-Nachweis ermöglicht. Für Zusammentreffen von elf bis 25 Personen gilt nach wie vor, dass alle Personen einen gültigen 2G-Nachweis benötigen.
In Gastronomie, Hotellerie, Handel etc. bleiben auch an den Ausnahmetagen zu Weihnachten und Silvester die 2G- und weiteren Corona-Regelungen bestehen. Der Hauptausschuss hatte auch genehmigt, dass unter Einhaltung dieser Regelungen am 31. Dezember 2021 in der Gastronomie - unbeschadet restriktiverer Öffnungszeiten auf Grund anderer Rechtsvorschriften, etwa der Bundesländer – das Betretungsverbot nach 23.00 Uhr entfällt. Mittlerweile soll es jedoch Medienberichten zufolge ab 27. Dezember zu einer früheren Sperrstunde um 22.00 Uhr – auch zu Silvester – kommen. Der nächste Termin des Hauptausschusses ist am 30. Dezember geplant.
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