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Hauptausschuss genehmigt neue Corona-Maßnahmen und Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte

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Der Hauptausschuss hat eine Novelle der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ genehmigt. Ab 11. Jänner gilt somit eine Maskenpflicht im Freien, im Handel sind 2G-Kontrollen Pflicht. Der Lockdown für Ungeimpfte wurde erneut bis 20. Jänner verlängert.

Eine FFP2-Maske ist künftig an öffentlichen Orten auch im Freien zu tragen, wenn ein Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht gilt nicht bei Personen aus dem gleichen Haushalt bzw. engen Bezugspersonen sowie dann, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nur kurzzeitig unterschritten wird. Das ist etwa der Fall, wenn Menschen am Gehsteig aneinander vorbeigehen.

Ebenfalls in der Verordnung geregelt ist, dass der 2G-Nachweis ab 11. Jänner im Handel und in Dienstleistungsbetrieben beim Eingang bzw. spätestens beim Bezahlen der Ware oder der Dienstleistung kontrolliert werden muss. Zuständig dafür sind die BetreiberInnen.

Die vorerst bis 20. Jänner verlängerten Ausgangsbeschränkungen für Menschen ohne 2G-Nachweis sind laut Begründung aufgrund des nach wie vor drohenden Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung notwendig. Die FPÖ kritisierte das scharf, ÖVP und Grüne argumentierten, dass angesichts der Omikron-Welle Vorsicht geboten sei. Die NEOS sahen zu viele offene Fragen und stimmten daher – anders als die SPÖ – der Verordnung nicht zu.

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