Nationalrat beschließt ökosoziale Steuerreform
Der Nationalrat hat die ökosoziale Steuerreform 2022 beschlossen, die in mehreren Gesetzen umgesetzt wird. Die zweite und dritte Tarifstufe der Lohn- und Einkommensteuer wird gesenkt. GeringverdienerInnen werden über die Erhöhung des Sozialversicherungs-Bonus und des Pensionistenabsetzbetrags entlastet. Dazu kommt die Reduzierung des Beitragssatzes in der Krankenversicherung für Selbstständige mit niedrigen und mittleren Einkommen. Der Klimabonus soll die neue CO2-Bepreisung abfedern.
Die Abgeordneten haben außerdem die Finanzausgleichsperiode bis 2023 verlängert und mittels Abänderung weitere Mittel für die Gemeinden in Höhe von 275 Mio. € auf den Weg gebracht. Auch eine Ermächtigung des österreichischen Vertreters im Europäischen Stabilitätsmechanismus wurde beschlossen.
Ebenfalls zugestimmt haben die Abgeordneten einer Novelle des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG), die unter anderem eine Aussetzung der Ökostrom-Pauschale im Jahr 2022 bringt. Mit einer Änderung des Arzneimittelgesetzes und des Gentechnikgesetzes wurde eine europarechtskonforme Lösung für Genehmigung, Durchführung und Überwachung von klinischen Prüfungen von Humanarzneimitteln geschaffen.
In der Aktuellen Stunde zu Beginn der Sitzung zum Konflikt zwischen der Ukraine und Russland war Außenminister Alexander Schallenberg einig mit RednerInnen aller Fraktionen, dass die Situation sehr ernst sei. Die EU müsse daher auf diplomatischem Weg auf eine Lösung des Problems drängen, ohne die ukrainische Souveränität in Frage zu stellen, so Schallenberg. Weitere Aggressionen würden massive ökonomische und politische Konsequenzen für Russland haben.
Außerdem diskutierten die MandatarInnen über einen Sammelbericht über sechs Petitionen sowie über zahlreiche Rechnungshofberichte. Ein Antrag der NEOS für ein Verbot von Konversionstherapien wurde an den Gleichbehandlungsausschuss rückverwiesen. Auf ein Ersuchen des Magistrats der Stadt Wien zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten Herbert Kickl hat der Nationalrat festgestellt, dass bei der ihm zu Last gelegten Handlung kein Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit besteht und somit die parlamentarische Immunität nicht gilt. Die Behörde wirft Kickl einen Verstoß gegen das COVID-19-Maßnahmengesetz vor.
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