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Sozialausschuss bringt Teuerungsausgleich für bestimmte Gruppen auf den Weg

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Als Ausgleich für die steigenden Kosten soll es Einmalzahlungen von 150 bzw. 300 € für bestimmte Gruppen geben.

BezieherInnen einer Mindestpension sollen einen Teuerungsausgleich in der Höhe von 150 € erhalten. Auch LangzeitbezieherInnen von Kranken- oder Rehabilitationsgeld sowie BezieherInnen einer Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit nach dem GSVG sollen von der Einmalzahlung profitieren. Ausbezahlt werden soll der Teuerungsausgleich Ende April. Er ist von der Einkommenssteuer befreit und unpfändbar. Für die Maßnahme stimmten ÖVP, Grüne, SPÖ und FPÖ im Sozialausschuss.

Wer von Jänner bis Februar 2022 mindestens 30 Tage Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Pensionsvorschuss oder Umschulungsgeld bezogen hat, soll ebenfalls eine Einmalzahlung von 150 € erhalten. Die Auszahlung ist für März 2022 geplant.

Mit einer Änderung des COVID-19-Gesetzes Armut werden dem Sozialminister weitere Mittel für die Bekämpfung von coronabedingten Armutsfolgen zur Verfügung gestellt. Die 22 Mio. € sind für einen Teuerungsausgleich in der Höhe von 300 € pro Sozialhilfe- bzw. Mindestsicherungshaushalt vorgesehen. Auch Studierende, die Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium beziehen, sollen mit einer Zahlung von 300 € unterstützt werden. Für pensionierte ErgänzungszulagenbezieherInnen wird der bereits im Dezember 2021 beschlossene Teuerungsausgleich nachvollzogen und ein zusätzlicher gewährt. Sie erhalten somit zweimal 150 € als Unterstützung. Für diese Maßnahmen stimmten ÖVP, Grüne und FPÖ.

Ebenfalls den Sozialausschuss passiert hat das neu geschaffene Hospiz- und Palliativfondsgesetz. Damit soll die Hospiz- und Palliativversorgung regelfinanziert werden. Ein Fonds im Sozialministerium soll von 2022 bis 2024 mit insgesamt 108 Mio. € dotiert sein. Daraus zahlt der Bund Zweckzuschüsse an die Bundesländer. Geplant ist eine Drittelfinanzierung zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherungsträgern.

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