Keine Impflotterie, aber Prämien für Gemeinden geplant
Der Gesundheitsausschuss stimmte für kommunale Impfprämien, wenn Gemeinden eine gewisse Impfquote erreichen. Die geplante Impflotterie, die bereits im Vorfeld von der Regierung abgesagt wurde, kommt nicht. Alternative wurde im Ausschuss keine präsentiert. Ein umfangreicher Abänderungsantrag soll aber die kommunalen Impfkampagnen und die Impfprämien für Gemeinden gesetzlich verankern. 75 Mio. € sollen demnach an die Gemeinden ausgezahlt werden, damit diese etwa Print- und Onlinekampagnen sowie Informationsmaßnahmen zur Impfung verwirklichen können. 525 Mio. € sind zudem für Prämien an die Kommunen vorgesehen, wenn diese eine bestimmte Impfquote erreichen.
Der Antrag für die kommunale Impfprämie sorgte unter den MandatarInnen von SPÖ, NEOS und FPÖ für heftige Kritik und erhielt im Gesundheitsausschuss nur die Stimmen von ÖVP und Grünen. Da dieser aber eine Verfassungsbestimmung enthält, ist noch offen, ob er im Plenum auch die notwendige Zweidrittelmehrheit erhält.
Die Corona-Pandemie stand auch im Zentrum von zahlreichen weiteren Anträgen. So haben die Abgeordneten etwa für Änderungen bei der Impfpflicht gestimmt. Damit soll unter anderem die gesetzliche Grundlage für digitale Lösungen zur Erfassung der Ausnahmen von der Impfpflicht geschaffen werden. Die Zweckzuschüsse vom Bund an die Länder für Schutzausrüstung, Gesundheitshotlines und administrativen Aufwand beim Testen und Impfen werden bis Ende des Jahres verlängert.
Durch eine mit den Stimmen von ÖVP und Grünen beschlossene Änderung im Epidemiegesetz kann der Gesundheitsminister in Hinkunft per Verordnung festlegen, in welcher Weise Screeningprogramme (Corona-Testungen) auf Kosten des Bundes durchgeführt werden.
Änderungen gibt es auch bei der Ausstellung von COVID-19-Risikoattesten, wobei es vor allem eine Harmonisierung der Regelungen mit dem COVID-19-Impfpflichtgesetz geht. Ab dem 1. April 2022 muss eine Bestätigung über die Ausnahme von der Impfpflicht samt den entsprechenden Befunden vorgelegt werden. COVID-19-Risikoatteste, die vor dem 1. April 2022 ausgestellt wurden, müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Bestimmung bestätigt werden.
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