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Zugang zur Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Opfern wird erweitert

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Die Regelungen zum Erwerb der Staatsbürgerschaft für die Nachkommen von NS-Verfolgten werden erweitert. Dafür sprachen sich die Abgeordneten im Innenausschuss einstimmig aus. In Österreich gelten im Staatsbürgerschaftsrecht Sondererwerbsbestände für die Verfolgten des Nationalsozialismus sowie deren Angehörigen.

Künftig sollen die Sondererwerbstatbestände für einen breiteren Kreis an Personen gelten. So sollen jene Fälle erfasst werden, bei denen die Vorfahren von Organen der NSDAP oder der Behörden des Deutschen Reiches oder wegen des Eintretens für die demokratische Republik Österreich ermordet oder ins Ausland deportiert wurden. Auch sollen die Regelungen gelten, wenn die Vorfahren Selbstmord begangen haben, um Verfolgungshandlungen zu entgehen. Ebenso werden Fälle erfasst, bei denen Personen eine andere Staatszugehörigkeit durch Eheschließung erworben haben. Auch soll der Sondererwerbstatbestand für jene ehemaligen ÖsterreicherInnen gelten, denen es aufgrund zu befürchtender Verfolgung verwehrt war, zwischen der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichs­kanzler und dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 in das Bundesgebiet zurückzukehren oder erstmalig einzureisen, um hier ihren Hauptwohnsitz zu begründen. Verfolgte Staatsangehörige von Nachfolgestaaten der ehemaligen Österreichisch-Ungarischen Monarchie oder Staatenlose werden von den Regelungen erfasst, wenn diese zum relevanten Zeitpunkt ihren Hauptwohnsitz im Bundesgebiet gehabt haben.

Zusätzlich beschlossen ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grüne in diesem Zusammenhang auch einen im Ausschuss eingebrachten gemeinsamen Entschließungsantrag. Darin forderten sie die Bundesregierung auf, die Mehrkosten, die durch den Vollzug dieser neuen Bestimmungen entstehen, bei den Verhandlungen über den Finanzausgleich für die Jahre ab 2024 zu berücksichtigen.

Weitere Informationen:

Parlamentskorrespondenz Nr. 288/2022: Innenausschuss: Zugang zur Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Opfern wird erweitert