Anpassungen zu Spätrücktritt bei Lebensversicherungen
In der Angelegenheit eines Spätrücktritts bei Lebensversicherungen soll nunmehr klargestellt werden, dass im Fall einer grob fehlerhaften - ebenso wie bei einer überhaupt fehlenden - Rücktrittsbelehrung bei Lebensversicherungen ein "ewiges Rücktrittsrecht" zusteht. Wie Justizministerin Alma Zadić im Justizausschuss ausführte, soll für einen solchen Fall auch die Regelung entfallen, dass lediglich der Rückkaufswert zu erstatten wäre. Die Betroffenen sollen Anspruch auf die Rückzahlung eingezahlter Prämien haben und nicht mehr nur auf den Rückkaufswert, so die Justizministerin.
Die Anpassungen zum Spätrücktritt bei Lebensversicherungen sind nach Urteilen des OGH und des EuGH in einer Versicherungsvertragsgesetz-Novelle 2022 enthalten, die den Justizausschuss des Nationalrats einhellig passierte. Zadić sprach dazu im Ausschuss von einem Schutz und einer Stärkung von Konsument:innen.
Darüber hinaus passierten auch Berufsrechts-Anpassungen für Notar:innen und Rechtsanwält:innen sowie eine Verlängerung von Rahmenregelungen zu Corona im Justizbereich bis Ende 2022 den Justizausschuss.
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