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Neuerungen bei Corona-Kontaktnachverfolgung und Verkehrsbeschränkungen

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Der Gesundheitsausschuss brachte zahlreiche Änderungen im Epidemiegesetz und im COVID-19-Maßnahmengesetz auf den Weg. Um die Gesundheitsbehörden zu entlasten und flexibel auf Entwicklungen in der Pandemie reagieren zu können, stimmten ÖVP und Grüne dafür, dass der Gesundheitsminister künftig Verkehrsbeschränkungen allgemein per Verordnung festlegen darf. Bislang wurden Personen nur individuell per Bescheid in ihrem Verkehr mit der Außenwelt beschränkt oder abgesondert.

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden. Weil eine durchgängige Kontaktnachverfolgung bei sehr hohen Fallzahlen nicht möglich sei, sollen die Gesundheitsbehörden künftig die Fallabklärung einschränken und priorisieren dürfen – allerdings nur, wenn sie den Aufwand nicht bewältigen können.

Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen passierte auch eine Änderung bei der Kurzarbeit den Ausschuss. Bis Ende Dezember 2022 sollen diese Betriebe in nicht-saisonbedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten höhere Kurzarbeitsbeihilfen erhalten als im Gesetz vorgesehen.

Die Corona-Sonderfreistellung von Schwangeren darf der Arbeitsminister ab 1. Juli per Verordnung regeln. ÖVP, FPÖ und Grüne stimmten dafür, dass der Minister künftig mit einer Verordnung festlegen kann, für welchen Zeitraum und unter welchen Voraussetzungen werdende Mütter ab der 14. Schwangerschaftswoche freigestellt werden dürfen. Weitere coronabedingte Sonderregelungen werden bis Ende des Jahres verlängert.

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