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Nationalrat will neues Entlastungspaket bereits am 23. Juni beschließen

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Die Koalitionsparteien wollen weite Teile des von der Regierung angekündigten Entlastungspakets noch im Juni beschließen. Zu diesem Zweck wird der Nationalrat am Donnerstag, den 23. Juni, zu einer Sondersitzung zusammentreten. Darauf haben sich die Parlamentsparteien verständigt. Unter anderem sind eine Einmalzahlung in der Höhe von 300 € für Mindestpensionist:innen, Sozialhilfebezieher:innen, Arbeitslose und Bezieher:innen von Studienbeihilfe sowie ein Bonus von 500 € für alle als Mix aus Klimabonus und Teuerungs-Bonus geplant. Zudem soll im August ein Zuschlag von 180 € zur Familienbeihilfe zur Auszahlung gelangen. Auch verschiedene steuerliche Entlastungen sowie zahlreiche weitere Maßnahmen sind in Aussicht genommen.

Grünes Licht für das Teuerungs-Entlastungspaket gibt es bereits vom Budgetausschuss. Für ÖVP und Grüne handelt es sich bei dem Entlastungspaket um rasche und zielgerichtete Maßnahmen, die ohne viel Bürokratie umgesetzt werden. Untere Einkommensgruppen würden stärker profitieren, betonten die Regierungsparteien. Demgegenüber fehlte den NEOS die nachhaltige Wirkung. Für die SPÖ kommen die Hilfen zu spät bei den Bürger:innen an und die FPÖ würde der Teuerungswelle lieber mit Steuersenkungen entgegentreten.

Wirtschaftsminister Martin Kocher hielt dem entgegen, dass eine Mehrwertsteuersenkung als alternative Methode zu schnell "verpufft" und nicht bei den Konsument:innen ankommt. Spezifische Maßnahmen hielt er daher für sinnvoller. Laut Finanzminister Magnus Brunner wirkt die Tarifsenkung der ökosozialen Steuerreform zusätzlich zu den Entlastungspaketen heuer. Die Abschaffung der Kalten Progression ist ab 1.1.2023 geplant, wobei entsprechende Richtlinien derzeit vorbereitet werden. Sozialminister Johannes Rauch sah die Treffsicherheit der Einmalzahlungen insbesondere bei den vulnerablen Gruppen gegeben.

Einen weiteren Teil des Entlastungspakets der Bundesregierung passierte mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ und Grünen den Umweltausschuss. Die Novelle des Klimabonusgesetzes sieht einen Anti-Teuerungsbonus sowie die Verschiebung des Starts des Regionalausgleichs auf 2023 vor. Die soziale Treffsicherheit des Sonderzuschlags soll mit einer einkommensabhängigen Differenzierung gewährleistet werden.

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