Reform zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung
Die Ergebnisse einer Sonderkommission, einer Studie und einer Arbeitsgruppe liegen einer umfassenden aktuellen Reform zur Verbesserung der psychiatrischen Unterbringung bzw. Versorgung zugrunde. Der Justizausschuss hat einhellig grünes Licht für das Paket gegeben, mit dem unter anderem das Unterbringungsgesetz geändert wird.
Die Sonderkommission war eingerichtet worden, nachdem im Jahr 2016 ein geistig verwirrter, obdachloser Mann am Brunnenmarkt in Wien ohne ersichtlichen Grund eine Passantin mit einer Eisenstange erschlagen hatte. Festgestellt habe die Kommission in der Analyse unter anderem "fehlende oder unklare Regelungen für den Informationsaustausch zwischen den verschiedenen Berufsgruppen und Behörden sowie Standards für das zielgerichtete Vorgehen bei psychischen Erkrankungen".
Mit den nunmehrigen Änderungen soll unter anderem klargestellt werden, welche Aufgaben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die einweisende Ärztin oder Arzt und die Fachärztin oder der Facharzt der psychiatrischen Abteilung im Rahmen der Klärung der Voraussetzungen einer Unterbringung in der psychiatrischen Versorgung haben.
Weitere Beschlüsse im Justizausschuss betrafen etwa das sogenannte Creeping-in von Aktionär:innen, also dem weiteren Ausbau einer bereits kontrollierenden Beteiligung. Den Datenschutzbericht 2021 nahmen die Abgeordneten nach einer ausführlichen Debatte einhellig zur Kenntnis, ebenso wie den Evaluierungsbericht zum 2. Erwachsenenschutz-Gesetz.
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