Volksbegehren Kauf Regional: Expert:innen-Hearing im Wirtschaftsausschuss
Der Wirtschaftsausschuss hat sich im Zuge eines Expert:innen-Hearings mit dem von 146.295 Personen unterzeichneten Volksbegehren "Kauf Regional" beschäftigt. Geht es nach den Initiator:innen, sollen künftig multinationale Digitalkonzerne verpflichtet werden, ihre Gewinne in Österreich zu versteuern. Umsatzsteuersätze sollten nach dem Beitrag zur regionalen Arbeitsplatzerhaltung differenziert werden. Mit einer temporären Regionaltransferabgabe sei von Online-Händler:innen zudem ein Beitrag zur Aufrechterhaltung der Ortskerne zu leisten, so die Forderung.
"Wir müssen jetzt gemeinsam handeln, damit nicht ein ums andere Geschäft verschwindet", betonten die Bevollmächtigten des Volksbegehrens Eduard Egger und Andreas Palli. Aufgabe des Staates sei es, die Wettbewerbsnachteile des stationären Handels gegenüber dem Onlinehandel auszugleichen. Grundsätzlich seien die Anliegen des Volksbegehrens zu begrüßen, hielt Gunter Mayr, Steuerrechtsexperte des Finanzministeriums fest. Nationale Alleingänge seien aber nicht sinnvoll. Es gelte zudem abzuklären, was im Rahmen des EU- und WTO-Rechts machbar sei. Für Rainer Will vom Handelsverband geht es um "Fair Play", auch im Onlinehandel. Für Will braucht es zur Stärkung des stationären Handels auch andere Maßnahmen, wie etwa die Abschaffung von Mietvertragsgebühren, den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen sowie keine weiteren coronabedingten Beschränkungen.
Zudem hat der Wirtschaftsausschuss zwei Gesetze zur Stärkung des Verbraucher:innenschutzes auf den Weg gebracht. Mit ihnen wird die so genannte Modernisierungsrichtlinie der EU in österreichisches Recht gegossen. Ihr Ziel ist es, die Rechte der Konsument:innen vor allem im Online-Handel zu stärken.
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