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Familienbeihilfe und weitere Sozialleistungen werden künftig jährlich valorisiert

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Schon derzeit wird das Pflegegeld jährlich an die Inflationsrate angepasst, künftig wird das auch für viele weitere Sozial- und Familienleistungen wie die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld und die Studienbeihilfe gelten. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Regierung wurde vom Sozialausschuss des Nationalrats bereits gebilligt und könnte damit noch im Oktober endgültig beschlossen werden. Neben den Koalitionsparteien stimmten auch SPÖ und FPÖ für das Gesetzespaket, wobei die SPÖ kritisierte, dass das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe nicht von der Valorisierung umfasst sind. Kurzfristig einbezogen wurden hingegen die Schülerbeihilfen, die außerdem schon heuer deutlich erhöht werden.

Zu den Leistungen, die künftig jährlich valorisiert werden, gehören weiters der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag, das Schulstartgeld, die Unterstützungsleistung für den "Papamonat" (Familienzeitbonus), das Rehabilitationsgeld, das Wiedereingliederungsgeld und das Umschulungsgeld. Im kommenden Jahr wird die Erhöhung voraussichtlich 5,8% betragen. Für das Krankengeld wird eine diesbezügliche Option geschaffen. Neu ist darüber hinaus, dass das mit der Familienbeihilfe ausgezahlte Schulstartgeld künftig bereits im August überwiesen und die Unterstützungsleistung für den sogenannten "Papamonat" künftig nicht mehr auf das Kinderbetreuungsgeld angerechnet wird.

Noch keine Einigung gibt es in Bezug auf eine über den gesetzlichen Anpassungsfaktor hinausgehende Pensionserhöhung im kommenden Jahr. Die Gespräche dazu würden noch laufen, sagten Grünen-Sozialsprecher Markus Koza und Sozialminister Johannes Rauch.

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