COVID-19: Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit wird verlängert
Bis zu drei Wochen Sonderbetreuungszeit für Eltern betreuungspflichtiger Kinder ermöglicht ein Gesetzesantrag der Koalitionsparteien, der mit der Stimmenmehrheit von ÖVP, Grünen und SPÖ im Sozialausschuss angenommen wurde. Voraussetzung ist, dass die Kinder an Corona erkrankt sind und sie Schule, Kindergarten oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung aufgrund geltender Verkehrsbeschränkungen nicht besuchen können. Weiters soll der Rechtsanspruch im Fall einer behördlichen Schließung von Klassen oder Kindergruppen – in diesem Fall auch für ältere Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr – zum Tragen kommen. Gelten sollen die Bestimmungen rückwirkend ab 5. September bis zum Ende des laufenden Jahres. Für die notwendige Betreuung von Menschen mit Behinderungen sind analoge Bestimmungen vorgesehen. Die Arbeitgeber:innen sollen die Kosten für die Freistellung wiederum aus Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds ersetzt bekommen. Die Möglichkeit, Sonderbetreuungszeit auf freiwilliger Basis zu vereinbaren, ist nicht mehr vorgesehen. Bereits gewährte Dienst- und Pflegefreistellungen im Geltungszeitraum des Gesetzes können in Sonderbetreuungszeit umgewandelt werden.
Ebenfalls auf der Tagesordnung des Sozialausschusses standen mehrere Berichte über die Ausgaben für Sonderbetreuungszeit. Demnach haben sich die Auszahlungen bis Ende August auf nunmehr rund 25,45 Mio. € erhöht. Von den insgesamt 17.927 Anträgen der Phase 6 wurden bislang 3.694 ausbezahlt und 666 abgelehnt. 13.567 Anträge waren zum Berichtszeitpunkt noch offen.
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