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Abschaffung der kalten Progression passiert Finanzausschuss

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Die kalte Progression soll abgeschafft werden. Die Beratungen zu dem vom Finanzministerium vorgelegten Gesetzesentwurf fanden heute im Finanzausschuss statt. Unter dem Titel "Teuerungs-Entlastungspaket Teil II" werden im Wesentlichen vier Punkte ab 2023 umgesetzt: Die automatische Anpassung der Einkommensteuertarife um zwei Drittel der Inflationsrate, die weitere Entlastung von Einkünften im Umfang des verbleibendes Drittels, die Erhöhung von Besteuerungsgrenzen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie die Senkung des Dienstgeberbeitrags von 3,9% auf 3,7%.

ÖVP, Grüne und FPÖ stimmten für den Gesetzesentwurf. ÖVP und Grüne sahen in der Abschaffung der kalten Progression einen historischen Schritt. Obwohl damit eine zentrale Forderung der NEOS umgesetzt wird, stimmten diese nicht zu, stellten aber einen Abänderungsantrag im Plenum in Aussicht. Aus Sicht der SPÖ fehle es an konkreten Regelungen für das restliche Drittel ebenso wie an einer Gegenfinanzierung. Finanzminister Magnus Brunner entgegnete den Bedenken der Abgeordneten mit der Feststellung, dass die gesetzliche Regelung eine Verwendung des restlichen Drittels im Bereich der Einkommensteuer vorsehe. Rahmenbedingungen würden sich jährlich ändern, daher ermögliche eine flexible Lösung zielgerichtete Maßnahmen.

Weiters wurde mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und NEOS die Verlängerung der Fristen für die Anträge auf den Energiekostenausgleich (150 €-Gutschein) bis Ende Oktober 2022 beschlossen. Vertagt wurden vom Finanzausschuss mehrere Entschließungsanträge der Opposition. Diese betrafen die Anhebung von Taggeldern und vom Kilometergeld, eine Novelle des Ausfuhrförderungsgesetzes und die Erhebung von Teilzeit-Daten.

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