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Sozialausschuss: Experten halten bedingungsloses Grundeinkommen für nicht umsetzbar

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Nicht nur in Österreich, auch in anderen Sozialstaaten wird in regelmäßigen Abständen darüber diskutiert, inwieweit es sinnvoll wäre, verschiedene Sozialleistungen durch ein bedingungsloses Grundeinkommen zu ersetzen. Ein solches Grundeinkommen könnte soziale Ungleichheit und Armut verringern, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, die Lebensfreude und die Arbeitsmotivation verbessern sowie Existenzängste abbauen, machen die Befürworter:innen geltend. Auf der anderen Seite wird mangelnde Treffsicherheit sowie die Gefahr einer "Hängematten"-Mentalität und einer Rückkehr in alte Geschlechterrollen kritisch ins Treffen geführt. Zudem bezweifeln Expert:innen die Finanzierbarkeit eines solchen Vorhabens.

Auch bei einer Debatte im Sozialausschuss des Nationalrats über ein von 168.981 Personen unterzeichnetes Volksbegehren wurden diese argumentativen Trennlinien sichtbar. Geht es nach den Unterzeichner:innen des Volksbegehrens sollen alle Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich ohne weitere Voraussetzung eine – in der Höhe noch auszuhandelnde – monatliche staatliche Unterstützung bekommen. Damit würde man ihrer Meinung nach der gesamten Bevölkerung "ein menschenwürdiges Dasein und eine echte Teilhabe an der Gesellschaft" ermöglichen.

Eine Chance auf Umsetzung hat das Volksbegehren allerdings nicht. Sowohl Abgeordnete als auch Experten äußerten sich im Rahmen eines Hearings skeptisch. Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde den Sozialstaat eher schwächen als stärken und wäre nur durch massive Steuererhöhungen finanzierbar, so der einhellige Tenor. Sinnvoller wäre es den Experten zufolge, sich Gedanken über eine Weiterentwicklung bzw. effizientere Ausgestaltung des Sozialstaats zu machen. Welche Schritte vorrangig sind, darüber gingen die Meinungen allerdings auseinander. 

Befasst hat sich der Sozialausschuss auch mit dem letzten Tätigkeitsbericht des vor kurzem verstorbenen Behindertenanwalts Hansjörg Hofer und zahlreichen Oppositionsanträgen. Das Hearing zum Volksbegehren "Bedingungsloses Grundeinkommen umsetzen!" kann auf der Website des Parlaments in der Mediathek nachgesehen werden.

Weitere Informationen finden Sie in den Meldungen der Parlamentskorrespondenz bzw. auf der Website des Parlaments: